Hilfe im Förderdschungel. Energieeffizient bauen oder sanieren" am 9. Januar um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen

Schlussmachen mit Parship soll einfacher werden

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale erwirkt Urteil gegen Partnervermittlung / Gericht kippt Regelungen zu Kündigungsfristen und automatischen Vertragsverlängerungen

Das Landgericht Hamburg gab der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) im Streit mit der PE Digital GmbH, der Plattformbetreiberin von Parship, recht: Lange Kündigungsfristen in Verbindung mit einer automatischen Vertragsverlängerung sind dem Urteil nach unwirksam. Eine kuriose Rechtfertigung des Anbieters überzeugte das Gericht nicht. Die Beklagte hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. 
 

Off

Alle elf Minuten verliebt sich ein Single auf Parship, so heißt es in der Werbung. Wer daraufhin aber seinen Vertrag mit dem Portal kündigen möchte, dem machte es der Anbieter bislang schwer. Die VZB klagte daher gegen die Regelung, dass Kund:innen eine automatische zwölfmonatige Vertragsverlängerung erwartet, wenn sie nicht drei Monate vor Vertragsende kündigen – und erhielt vor Gericht recht.

„Die Plattform wirbt auf ihrer Webseite eindeutig mit dem Erfolg, eine dauerhafte Partnerschaft zu finden. Neun von zehn Parship-Paaren blieben laut Werbung zusammen, was bedeutet, dass sie die Parship-Leistungen nicht mehr benötigten“, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Betreiberfirma argumentierte hinge-gen, auf Parship werde doch eher ein Lebensabschnittspartner oder ein sonstiges befristetes Verhältnis gesucht. Selbst, wer einen Partner gefunden habe, schaue sich vernünftigerweise noch weiter um, ob sich nicht jemand Besseres finden ließe. Das Gericht überzeugte das nicht. Es komme nicht darauf an, wie das Unternehmen die Absichten seiner Kunden bewerte. Das Unternehmen müsse sich an seiner eigenen Werbung messen lassen.

Das Urteil ist eine gute Nachricht für Partnersuchende. Denn immer wieder erreichen die VZB Beschwerden wegen ungewollter Vertragsverlängerungen und nicht akzeptierten Kündigungen. „Im krassesten Fall habe ich einen sechsmonatigen Vertrag abgeschlossen und muss nach dem Willen von Parship bereits nach drei Monaten entscheiden, ob der Vertrag nach weiteren drei Monaten beendet werden oder ob er ab nun noch 15 Monate laufen soll“, erläutert Kahnert.

Die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. In nächster Instanz wird sich das Hanseatische Oberlandesgericht mit den Regelungen zur Kündigung und automatischen Vertragsverlängerung befassen.

Betroffene, die unsicher sind, welche Regelungen in ihrem Fall gelten, können sich individuell bei der VZB beraten lassen:

Betroffene, die unsicher sind, ob sie ein seriöses oder unseriöses Schreiben erhalten haben, können sich individuell bei der VZB beraten lassen:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.