Kostenloses Online-Seminar „Berufsunfähigkeitsversicherung: Einkommenseinbußen richtig absichern" am 6. Februar um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Ungewolltes Abo für wirkungslose Potenzmittel

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln erfolgreich ab

Ein Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln mit angeblich potenzsteigernder Wirkung machte auf seiner Internetseite nicht ausreichend deutlich, dass bei Bestellung eines Testpakets ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wird. Die VZB mahnte den Anbieter deswegen erfolgreich ab. 

Off

Eine 10-Tage-Testpackung eines vermeintlich potenzsteigernden Nahrungsergänzungsmittels bot die Firma Health Pharm TM GmbH auf ihrer Website an und bewarb dieses mit den Worten „sofortige Erektion bei Potenzproblemen“. Doch anstelle des versprochenen Testpakets schloss ein Verbraucher mit dem Klick auf den Button „Jetzt bestellen“ automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement über dieses Potenzmittel ab.

„Mit dieser Praxis verstößt der Händler gegen gesetzliche Vorgaben. Denn aus der Formulierung ‚Jetzt bestellen‘ geht nicht hervor, dass sich der Verbraucher durch das Anklicken des Buttons zu einer Zahlung verpflichtet“, erklärt Michèle Scherer, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Erfolgt ein Online-Kauf über einen Button, ist der Händler gesetzlich verpflichtet, diesen gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Formulierung zu beschriften.

Darüber hinaus verletzte der Händler seine Informationspflichten: Konkrete Informationen zum Abonnement-Vertrag wie der Laufzeit, der Verlängerung und den Kündigungsbedingungen waren erst durch das Anklicken des Links zu den Allgemeinen Geschäftsbdingungen einsehbar.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte das Unternehmen aufgrund dieser Verstöße ab. Der Händler erklärte sich daraufhin bereit, das Produkt nicht mehr über das bemängelte Bestellformular zu verkaufen.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel

Auch das Produkt selbst hält nicht das, was es verspricht. Der Händler bewirbt das Nahrungsergänzungsmittel Viadrol mit dem Hinweis auf die pflanzlichen Inhaltsstoffe (Tribulubs-Terrestris-Extrakt, Cordiceps) und Mineralstoffe (Selen und Zink). Deren besondere Wirkung für die Potenz ist wissenschaftlich allerdings nicht belegt. Das gilt auch für andere vom Händler beworbene pflanzliche Produkte, die Wirkstoffe wie Maca oder L-Arginin enthalten.

„Nur weil ein Produkt als ‚rein pflanzlich‘ oder ‚ohne chemische Wirkstoffe‘ beworben wird, ist es nicht automatisch sicher und unbedenklich“, so Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin bei der VZB. Anders als bei Arzneimitteln werden Nahrungsergänzungsmittel nicht auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit durch Behörden geprüft, bevor sie auf den Markt kommen. „Im besten Fall sind die gekauften Pillen und Pulver also wirkungslos, im schlechtesten Fall gesundheitsschädlich“, so die Expertin.

Weiterführende Informationen zu vermeintlich potenzsteigernden Nahrungsergänzungsmitteln finden Interessierte unter: www.klartext-nahrungsergaenzung.de.

Verbraucher, die Probleme mit ungewollten Abonnements oder Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln haben, können sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Logo Klartext Nahrungsergänzung

Zum Portal "Klartext-Nahrungsergänzung"

Informationen, Fragen, Beschwerden zu Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie hier.

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.