Ob am Beginn oder kurz vor dem Abschluss: Mit dem Studium gehen für junge Menschen zahlreiche Verpflichtungen einher. Sie müssen allein für sich (vor-)sorgen und selbständig Entscheidungen treffen: von der Auswahl notwendiger Versicherungen über den Abschluss von Mobilfunk- und Internetverträgen bis hin zum (Online-)Einkauf und Rundfunkbeiträgen. Das ist manchmal mit unerwarteten Problemen verbunden. Studierende können sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg individuell beraten lassen. Für Studierende der Universität und der Fachhochschule in Potsdam sowie der Viadrina in Frankfurt (Oder) sind die Beratungen aufgrund einer Kooperation mit den jeweiligen AStAs kostenlos.
Versicherungsschutz: Nicht alles, was angepriesen wird, ist notwendig
Der Campus als Verkaufsort: Unternehmen tummeln sich in Universitäten, um die zahlungskräftige Kundschaft von morgen zu fangen. „Eine typische Masche ist, dass Versicherer Studierenden ein kostenloses, professionelles Bewerbungstraining anbieten. Im Anschluss werden dann Versicherungen vorgestellt und nicht selten Verträge mit den Teilnehmenden geschlossen“, kritisiert Sylvia Schönke, Leiterin der Beratungsstelle Potsdam. „Die Unternehmen nutzen aus, dass junge Menschen oft nicht wissen, welche Versicherungen sie tatsächlich benötigen“, so die Verbraucherschützerin.
Nur wenige Versicherungen sind wirklich wichtig. „Neben einer Krankenversicherung sollten Studierende unbedingt an eine private Haftpflichtversicherung denken“, so Schönke. Vor Vertragsabschluss ist aber zuerst in Erfahrung zu bringen, ob man bereits über die Eltern versichert ist, und ob eine ausreichend hohe Deckungssumme vorhanden ist. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu prüfen, da die Prämien in jungen Jahren noch günstig sind.
Mobilfunk- und Internetverträge, Rundfunkbeitrag: gut informiert über die eigenen Rechte und Pflichten
Viele Studierende müssen mit dem Umzug in eine eigene Wohnung oder eine WG zum ersten Mal einen Internetvertrag abschließen. „Wir empfehlen, sich vor Abschluss eines Vertrages genau zu überlegen, welche Leistungen benötigt werden, und sich nicht vorschnell auf spezielle Angebote für Studierende einzulassen“, so Schönke. Zur besseren Vergleichbarkeit müssen Telekommunikationsanbieter ihren Kund:innen ein Produktinformationsblatt aushändigen. Dieses gibt Auskunft über die Vertragslaufzeit und -verlängerung sowie zu Kündigungsfrist, Datenübertragungsraten sowie eventuelle Beschränkungen beim Monatsvolumen. Besonders wichtig vor Vertragsschluss ist, die Laufzeit des Internet- oder Handyvertrags zu prüfen.
Einfach nur Student:in zu sein reicht nicht aus, um keine Rundfunkbeiträge zu bezahlen. Was Studierende wissen müssen und wann sie sich tatsächlich von der Zahlung befreien lassen können, erfahren sie unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/17675.
Kostenlose und mehrsprachige Beratung für Studierende
Individuellen Rat bei der Verbraucherzentrale Brandenburg erhalten Studierende zu Fragen des allgemeinen Verbraucherrechts, das heißt zu Verträgen, Rechnungen und Reklamationen sowie Versicherungen und Finanzdienstleistungen sowie der Studienfinanzierung abseits von BAföG. Neben der Beratung auf Deutsch gibt es dieses Angebot auch in den Sprachen Englisch und Polnisch. Für weitere Sprachen bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg einen Dolmetscher-Dienst an. Für Studierende der Fachhochschule und der Universität in Potsdam sowie der Viadrina in Frankfurt (Oder) ist die Beratung aufgrund einer Kooperation mit den AStAs kostenlos.
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Branden-burger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherbera-tung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.