Kostenloses Online-Seminar "Fassade, Dach und Heizung. Welche Einzelmaßnahmen sind sinnvoll?" am 9. September um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vorsicht vor unseriösen Video-Streaming-Diensten

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Brandenburg: Inkasso-Rechnung nicht bezahlen

Derzeit melden sich viele Betroffene bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), die ein Inkasso-Schreiben für die angebliche Nutzung von Video-Streaming-Diensten erhalten haben. Doch einen Film hat auf diesen Diensten nie jemand gesehen. Wie die Masche funktioniert und was Verbraucher:innen tun können, erklärt die VZB.

Off

Vorsicht vor Fake-Streaming

Verbraucher:innen erhalten derzeit Inkasso-Schreiben per E-Mail von verschiedenen angeblichen Inkasso-Firmen namens Silvia Inkasso (SILVIA LTD), Elton Inkasso (ELTON LTD), Arena Inkasso (AERN SOLUTIONS LTD). Die Forderungen sind ähnlich: Angeblich sollen die Betroffenen ein Jahresabo für einen Streaming-Dienst abgeschlossen haben und dafür inklusive Inkasso-Kosten nun über 500 Euro bezahlen. Bevor diese hohen Forderungen bei den Betroffenen ankommen, gehen dem meist schon Rechnungen und Mahnungen der vermeintlichen Seitenbetreiber voraus.

Wie bei den vermeintlichen Inkasso-Unternehmen gibt es eine Vielzahl dieser Streaming-Portale, in deren Namen nun Forderungen eingetrieben werden sollen: sadplay.de; tumplay.de (abgeschaltet); rafplay.de; playnob.de; romoplay.de; ninoplay.de; fasplay.de; paxplay.de; playton.de; playgus.de; ladplay.de.

Einige Betroffene können sich nicht einmal erinnern, jemals auf einer dieser Seiten gesurft zu haben. Manche kamen über Werbeanzeigen auf Suchmaschinen oder Social-Media-Plattformen auf das unseriöse Streaming-Angebot. Ihnen war nicht klar, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handeln soll. Und keinem der Betroffenen ist es je gelungen, einen Film oder eine Serie über die Plattformen anzusehen. Allen Fällen gemein ist die Penetranz, mit der die angebliche Forderung geltend gemacht wird.

Nicht unter Druck setzen lassen

„Wer ein solches Inkasso-Schreiben erhält, sollte sich keinesfalls unter Druck setzen lassen“, sagt Michèle Scherer, Digital-Expertin bei der VZB. „Wer keine Dienstleistung erhalten hat, muss dafür auch nicht zahlen. Am besten ist es, der Forderung vorsorglich zu widersprechen. Dabei sollte man nicht mehr persönliche Daten preisgeben, als die Betreiber der fraglichen Webseiten bereits kennen.“

Wer Streaming-Angebote nutzen möchte, sollte vorab möglichst online recherchieren, ob es sich um eine seriöse Plattform handelt.

Dabei hilft beispielsweise die Sammlung unseriöser Streaming-Seiten von der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/dubiose-streamingportale-locken-in-abofalle-was-sie-wissen-muessen-21823

Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.