Kostenloses Online-Seminar „Heizungsoptimierung" am 20. Januar um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vorsicht vor unseriösen Video-Streaming-Diensten

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Brandenburg: Inkasso-Rechnung nicht bezahlen

Derzeit melden sich viele Betroffene bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), die ein Inkasso-Schreiben für die angebliche Nutzung von Video-Streaming-Diensten erhalten haben. Doch einen Film hat auf diesen Diensten nie jemand gesehen. Wie die Masche funktioniert und was Verbraucher:innen tun können, erklärt die VZB.

Off

Vorsicht vor Fake-Streaming

Verbraucher:innen erhalten derzeit Inkasso-Schreiben per E-Mail von verschiedenen angeblichen Inkasso-Firmen namens Silvia Inkasso (SILVIA LTD), Elton Inkasso (ELTON LTD), Arena Inkasso (AERN SOLUTIONS LTD). Die Forderungen sind ähnlich: Angeblich sollen die Betroffenen ein Jahresabo für einen Streaming-Dienst abgeschlossen haben und dafür inklusive Inkasso-Kosten nun über 500 Euro bezahlen. Bevor diese hohen Forderungen bei den Betroffenen ankommen, gehen dem meist schon Rechnungen und Mahnungen der vermeintlichen Seitenbetreiber voraus.

Wie bei den vermeintlichen Inkasso-Unternehmen gibt es eine Vielzahl dieser Streaming-Portale, in deren Namen nun Forderungen eingetrieben werden sollen: sadplay.de; tumplay.de (abgeschaltet); rafplay.de; playnob.de; romoplay.de; ninoplay.de; fasplay.de; paxplay.de; playton.de; playgus.de; ladplay.de.

Einige Betroffene können sich nicht einmal erinnern, jemals auf einer dieser Seiten gesurft zu haben. Manche kamen über Werbeanzeigen auf Suchmaschinen oder Social-Media-Plattformen auf das unseriöse Streaming-Angebot. Ihnen war nicht klar, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handeln soll. Und keinem der Betroffenen ist es je gelungen, einen Film oder eine Serie über die Plattformen anzusehen. Allen Fällen gemein ist die Penetranz, mit der die angebliche Forderung geltend gemacht wird.

Nicht unter Druck setzen lassen

„Wer ein solches Inkasso-Schreiben erhält, sollte sich keinesfalls unter Druck setzen lassen“, sagt Michèle Scherer, Digital-Expertin bei der VZB. „Wer keine Dienstleistung erhalten hat, muss dafür auch nicht zahlen. Am besten ist es, der Forderung vorsorglich zu widersprechen. Dabei sollte man nicht mehr persönliche Daten preisgeben, als die Betreiber der fraglichen Webseiten bereits kennen.“

Wer Streaming-Angebote nutzen möchte, sollte vorab möglichst online recherchieren, ob es sich um eine seriöse Plattform handelt.

Dabei hilft beispielsweise die Sammlung unseriöser Streaming-Seiten von der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/dubiose-streamingportale-locken-in-abofalle-was-sie-wissen-muessen-21823

Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.