Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat die Sparkasse Märkisch-Oderland abgemahnt. Denn diese hat nach Ansicht der Verbraucherschützer eine intransparente Klausel zur Zinsanpassung verwendet, die Verbraucher benachteiligt.
Die VZB beanstandet die Zinsanpassungsklausel, die die Sparkasse Märkisch-Oderland in Prämiensparverträgen verwendet hat. „Die Sparkasse führt darin an, dass sich die Anpassung des Zinses im Prämiensparvertrag nach der Veränderung eines Referenzzinssatzes richte. Die Zusammensetzung dieses Zinses ist allerdings für den Sparer nicht nachvollziehbar. Unter anderem bleibt unklar, welche Zinssätze verwendet werden: zum Beispiel Hypotheken-, Pfandbrief- oder Geldmarktzinssätze“, sagt Finanzexperte Erk Schaarschmidt von der VZB. „Nach unserer Auffassung ist die verwendete Klausel deshalb unwirksam. Wir fordern die Sparkasse Märkisch-Oderland auf, sie nicht mehr zu verwenden und sich gegenüber Sparern auch nicht mehr darauf zu berufen“, so der Verbraucherschützer.
In Verträgen mit variablen Zinsen muss eine Anpassungsklausel festlegen, nach welchen Kriterien sich der Zins verändert. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind solche Klauseln nur dann zulässig, wenn sie transparent sind. „Es muss dem Verbraucher möglich sein, bei Vertragsschluss die wirtschaftlichen Folgen abschätzen zu können“, erklärt Schaarschmidt. „Die Anpassung der Zinsen kann nicht im Ermessen der Bank liegen, sondern muss nachvollziehbaren Kriterien folgen.“
Allen Sparern mit gekündigten Prämiensparverträgen empfiehlt die VZB, die bisherigen Zinsanpassungen in ihren Verträgen überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Geld von der Bank nachzufordern. Dafür bietet sie ein neues Beratungsangebot an: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/37018
Zum Hintergrund
Die umstrittene Zinsanpassungsklausel lautet: „Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Dieser Referenzzinssatz ist der erstmals am 30.12.2005 ermittelte gewichtete und auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundete Wert. Der Referenzzinssatz ist das gewichtete Mittel aus dem gleitenden Durchschnitt des 3-Monatszinses (15%), dem gleitenden Durchschnitt des 1-Jahreszinses (10%), dem gleitenden Durchschnitt des 5-Jahreszinses (25%) und dem gleitenden Durchschnitt des 10-Jahreszinses (50%), jeweils bezogen auf Monatsultimowerte. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse regelmäßig zum letzten Bankarbeitstag des Quartals überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Sparzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 15. Kalendertag des Folgequartals.“ Und das kann nach Ansicht der Verbraucherzentrale niemand verstehen.
Auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass örtliche Sparkassen Zinsen zum Nachteil von Verbrauchern berechnen. Die VZB rät daher, die Zinsanpassung von gekündigten Verträgen überprüfen zu lassen.
Dass Sparkassen ihre Kunden aus zum Beispiel zur Altersvorsorge abgeschlossenen Prämienverträgen kündigen, beobachtet die Verbraucherzentrale schon seit Längerem mit Sorge: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen
Persönliche Beratung bei der VZB:
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder direkt online buchen unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.