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Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag

Dieses modular aufgebaute Bildungsangebot bietet älteren Menschen Informationen zu den vielfältigen Möglichkeiten des Internets und gibt zudem Tipps zur sicheren und souveränen Nutzung.
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Das Projekt „Smart Surfen – Mehr Teilhabe durch digitalen Verbraucherschutz“ endete zum 31.12.2024. 

Bei Interesse an zukünftigen Smart-Surfer-Schulungen für Brandenburger Multiplikator:innen melden Sie sich bitte bei der Fachstelle Gesundheitsziele im Land Brandenburg – Bündnis Gesund Älter. Kontakt: Angelina Eger, eger@gesundheitbb.de / 0331 88 76 20 14

 

In neun Lernmodulen wird Verbraucherschutz in der digitalen Welt alltagsnah thematisiert. Dazu zählen Datensicherheit und Kostenfallen bei Kommunikation und Unterhaltung sowie Probleme mit online abgeschlossenen Verträgen und Abzockmaschen im Internet. 

Rückblick: Schulungsangebot für Multiplikator:innen

2021 und 2022 fanden Schulungen für Multiplikator:innen aus der Senior:innenarbeit und Erwachsenbildung statt. Egal ob Computerkurs, Stammtisch oder Eins-zu-Eins-Beratung: ehren- und hauptamtlich Engagierte wurden von der Verbraucherzentrale Brandenburg medienpädagogisch weitergebildet, um ältere Menschen fit für den digitalen Alltag zu machen. In den kostenfreien Online-Schulungen lernten sie das modular aufgebaute Bildungsangebot "Smart Surfer - Fit im digitalen Alltag" kennen, damit Sie die Lerninhalte eigenständig weitergeben können.

Die Module im Überblick

Modul 1: Was ist das Internet?
Modul 2: Wie man das Internet nutzt
Modul 3: Unterhaltungsmöglichkeiten im Internet
Modul 4: Wie man Risiken im Netz vermeidet
Modul 5: Die Welt des mobilen Internets
Modul 6: Datenschutz im Internet
Modul 7: Kommunikation im Netz
Modul 8: Soziale Medien im Netz
Modul 9: Ein Blick in die Zukunft des Internets

Die Module wurden von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und weiteren Kooperationspartner:innen erstellt.

Modulhefte

Die neun Module gibt es als Lernhilfe und Nachschlagewerk auch als gedruckte Broschüren. In Brandenburg sind alle Exemplare vergriffen. Sie können die Hefte allerdings auch bei den Kolleg:innen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für 3 Euro pro Heft oder im Gesamtset (derzeit 11 Hefte) für 25 Euro zzgl. Versandkosten bestellen. Schreiben Sie dazu einfach eine E-Mail an smartsurfer@vz-rlp.de

Online Lernen

Auf www.smart-surfer.net finden Sie außerdem digitale Lernangebote, sogenannte E-Learning-Einheiten. Damit können Sie sich in wenigen Minuten einen Überblick über die Themen „Einkaufen im Netz“, „Mobile Payment“, „Elektroschrott“ und „altersgerechte Assistenzsysteme“ verschaffen. Machen Sie sich fit für den digitalen Alltag. Viel Spaß dabei!

 

Eine Gruppe von Menschen informiert sich zu digitalen Themen wie Einkaufen im Netz oder Verschlüsselung von Daten

Smart Surfen – Mehr Teilhabe durch digitalen Verbraucherschutz

Unser Bildungsangebot zum Thema Internet und digitale Medien. 

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.