Die Sparkasse Barnim und die Sparkasse Spree-Neiße haben aus Sicht der Verbraucherzentrale Brandenburg über Jahre hinweg zu wenig Zinsen an ihre Kund:innen gezahlt. Deshalb klagen wir nun gegen diese Sparkassen, wir wollen Ihnen — den Kundinnen und Kunden — zu Ihrem Recht verhelfen.
Am 9. November 2021 haben wir eine Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Sparkasse Barnim eingereicht. Am 15. Juli 2022 folgte die Klage gegen die Sparkasse Spree-Neiße. Das Gericht soll jeweils bestimmen, wie die Zinsen berechnet werden, die den Sparer:innen zustehen.
In der Klage gegen die Sparkasse Barnim wurde am 14. Dezember 2022 vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht erstmals verhandelt, die erste Verhandlung gegen die Sparkasse Spree-Neiße fand am 25. Oktober 2023 statt. Die mündliche Verhandlung wurde in einem gemeinsamen Termin am 20. März 2024 für beide Sparkassen mit der Anhörung des Sachverständigen fortgesetzt. Am 3. Mai 2024 hat das Oberlandesgericht eine Entscheidung in beiden Musterfeststellungsverfahren verkündet.
Das Gericht folgte unserer Auffassung, dass eine wirksame Zinsanpassung für die Sparerinnen und Sparer einzufordern ist. Kritisch sehen wir dabei aber die vom Gericht vorgesehene Ausgestaltung dieser Anpassung, die unserer Ansicht nach die Langfristigkeit der Sparverträge nicht angemessen berücksichtigt. Daher ziehen wir nun für die Verbraucher:innen in beiden Verfahren vor den Bundesgerichtshof.
Informationen des Gerichts zur Klage gegen die Sparkasse Barnim können Sie hier nachlesen. Das Urteil aus der 1. Instanz, das noch nicht rechtskräftig ist, finden Sie hier.
Informationen des Gerichts zur Klage gegen die Sparkasse-Neiße finden Sie hier. Das Urteil aus der 1. Instanz, das noch nicht rechtskräftig ist, finden Sie hier.
Eine Eintragung in das Klageregister ist in beiden Verfahren nicht mehr möglich. Benötigen Sie Rat zu Ihrem Vertrag, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit uns.
Auch gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland läuft eine Musterfeststellungsklage wegen zu wenig gezahlter Zinsen beim Prämiensparen, geführt durch den Verbraucherzentrale Bundesverband. Die erste Verhandlung vor Gericht fand am 18. Januar 2023 statt. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
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