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Fragen & Antworten

Häufige Fragen und Antworten zur Verbraucherzentrale
FAQ

FAQ

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Warum zur Verbraucherzentrale Brandenburg?

Die Verbraucherzentrale ist Ihr erster Ansprechpartner für umfassende Verbraucherinformation und Beratung. Wir beraten Sie anbieterunabhängig und verschaffen Ihnen einen Überblick bei unübersichtlichen Angebotsmärkten und einen Durchblick bei komplexen Marktbedingungen. Den Schwerpunkt unserer Beratung bilden Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Unternehmen und privaten Verbrauchern. Sie erfahren bei uns, welche Rechte Sie haben und wie sie diese gegenüber den Anbietern durchsetzen. Wir beraten Sie zu folgenden Themen: Einkauf & Verträge, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitale Welt & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem beraten wir zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

 

Wie finanziert sich die Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale finanziert sich aus öffentlichen Zuwendungen des Landes, des Bundes, zum Teil auch der Kommunen und Landkreise, in denen wir Beratungsstellen unterhalten, aus Projektmitteln, Spenden sowie Einnahmen aus der Beratung und dem Verkauf unserer Ratgeber. Genaueres veröffentlichen wir in unseren Jahresberichten.

Zu welchen Themen berät die Verbraucherzentrale?

Wir beraten Sie zu folgenden Themen: Einkauf & Verträge, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitale Welt & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem beraten wir zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. Einen vollständigen Überblick über unser Beratungsangebot finden Sie hier.

Wo finde ich die nächste Beratungsstelle?

Eine Übersicht über die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie hier.

Kann ich mich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen?

Telefonische Beratung sowie nähere Einzelheiten über das konkrete Beratungsangebot und die Zeiten, zu denen Sie uns erreichen, finden Sie hier. Weitere Informationen zur E-Mail-Beratung erhalten Sie hier.

Warum kostet die Beratung Geld?

Wir bieten Ihnen hochwertige Verbraucherrechtsberatung zu vielen Fachthemen durch geschulte Beraterinnen und Berater. Mit Hilfe unserer Beratung können Sie oft Geld einsparen.

Da die öffentliche Finanzierung nicht ganz ausreicht, alle unsere Leistungen bereitzustellen, müssen wir einen Teil der benötigten Mittel selbst erwirtschaften. Die Beratungsentgelte decken dabei nur einen Teil der entstehenden Kosten.

Ist die Beratung wirklich unabhängig?

Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist ein überparteilicher und anbieterunabhängiger gemeinnütziger Verein. Mit unserer Arbeit verfolgen wir keine kommerziellen Interessen. Wir beraten ausschließlich im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Was sind die Kernaufgaben der Verbraucherzentrale?

Wir

  • beraten Sie anbieterunabhängig und individuell
  • informieren Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen
  • verschaffen Ihnen einen Überblick über Produkte und Dienstleistungen
  • führen Aktionen, Projekte und Ausstellungen zu interessanten Verbraucherthemen durch
  • verfolgen Rechtsverstöße durch Abmahnungen und Klagen
  • vertreten Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentarischer Ebene
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zur Rechtsberatung und Rechtsbesorgung legitimiert. Sie gibt zunächst Hilfe zur Selbsthilfe und greift erst dann rechtsbesorgend und rechtsverfolgend ein, wenn der Einzelne sich allein nicht durchsetzen kann. Am Anfang steht  immer erst die Prüfung der Rechtslage durch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Darüber hinaus hat die Verbraucherzentrale die Befugnis, gegen unlauteren Wettbewerb, unzulässige Geschäftsbedingungen und Verstöße gegen andere Vorschriften, die dem Schutz der Verbraucher dienen, vorzugehen, soweit Verbraucher direkt davon betroffen sind.

Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest – was ist eigentlich der Unterschied?

Die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest haben klar voneinander getrennte Arbeitsbereiche und Aufgaben. Die Verbraucherzentrale berät und informiert die Verbraucherinnen und Verbraucher zu ihrem konkreten Problem. Die Beraterinnen und Berater beraten zu Themen wie Einkauf & Verträge, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitale Welt & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen.


Die Stiftung Warentest testet Produkte und Dienstleistungen durch vergleichende Untersuchungen in Deutschland und auf dem europäischen Markt. Sie informiert die Verbraucher neutral und allgemeinverständlich durch die Zeitschriften "test", "FINANZtest" und Sonderpublikationen. Ausführliche Dienstleistungs- und Produkttests können sie in den Beratungsstellen einsehen oder erhalten Sie online bei der Stiftung Warentest.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.