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Riester-Banksparplan

Stand:
Banksparpläne sind den meisten Sparern als Ratensparvertrag mit Zins und Bonus bekannt. Riester-Banksparpläne sind ähnlich aufgebaut.
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Die regelmäßigen Sparleistungen werden mit einem variablen Basiszins verzinst. Je nach Anbieter gibt es zusätzlich von der jeweiligen Laufzeit abhängige Boni oder Zinsaufschläge. Auch wird je nach Anbieter ein Schlussbonus gezahlt, wenn der Sparer den Vertrag bis zum vorgesehenen Ende erfüllt. Für die Auswahl ist der Vergleich der Rendite aus Zins und Boni entscheidend.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2004 müssen die Anbieter von Banksparplänen den variablen Basiszins an einen Referenzzins des offiziellen Kapitalmarktes koppeln. Steigt oder sinkt der Referenzzins, muss der Anbieter die Verzinsung des Sparvertrages in Höhe des ursprünglichen Abstandes beider Zinssätze anpassen. Üblich für Riester-Banksparpläne ist die Koppelung an die Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere des Staates mit einer bestimmten Laufzeit oder eine Kombination mit Gewichtung unterschiedlicher Laufzeiten.

Im Gegensatz zur Riester-Rentenversicherung, bei der eine garantierte Rente schon bei Vertragsbeginn zugesagt wird, hat der Sparer bei Riester-Banksparplänen diese Gewissheit nicht.

Zu Beginn der Rentenphase hat er zwei Möglichkeiten:

  • Abschluss einer sofort beginnenden Rente mit Auszahlung einer lebenslangen Leibrente 
  • oder eine Kombination aus Bankauszahlplan bis zum vollendeten 85. Lebensjahr und einer aufgeschobenen Rentenversicherung, die ab dem vollendeten 85. Lebensjahr weiterhin zahlt. 

In beiden Fällen fallen wegen der lebenslangen Verrentung Kosten an. Diese reduzieren das Kapital, das für die Rente zur Verfügung steht. Achtung: Die Aussage, dass Riester-Banksparpläne kostengünstig sind, gilt nur für die Ansparphase, nicht aber für die Rentenphase.

Bei allen Riester-Produkten können zu Beginn der Rentenphase einmalig 30 Prozent des Kapitals entnommen werden, ohne negative Folgen für die Förderung.

Riester-Banksparpläne haben den Vorteil, dass sie einfach zu handhaben sind. Es fallen keine oder eine nennenswerten Kosten an - in der Regel verlangen die Anbieter für die Kontoführung eine Gebühr von 10,00 bis 15,00 Euro pro Jahr. Aufgrund der Koppelung an offizielle Kapitalmarktgrößen bieten sie eine gewisse Transparenz.

Riester-Banksparpläne wurden vor allem von regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken angeboten. Seit Anfang 2017 bieten die meisten Institute keine Neuabschlüsse für Riester-Banksparpläne mehr an, sondern führen nur noch die laufenden Verträge fort. Wer sich für einen neuen Riester-Banksparplan interessiert, dem bleibt nur die Suche und der Abschluss über das Internet.

Bei einer Insolvenz des Institutes sind die Guthaben durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Person abgesichert. Je nach Bank oder Sparkasse geht die Sicherheit auch noch darüber hinaus.

Riester-Banksparpläne bringen als Vorteile Sicherheit, geringe Kosten in der Ansparphase und Flexibilität in der Ansparphase mit. Wenn dann sind sie geeignet für Sparer die 

  • risikolos sparen wollen, 
  • die sich noch nicht für eine Produktart entschieden haben, die Zulagen aber sichern wollen, 
  • ab Mitte 40 die Förderung nutzen wollen, 
  • in Zukunft einen Immobilienerwerb planen und das gesparte Kapital entnehmen bzw. für Sondertilgungen teilweise einsetzen wollen. 

Seit einigen Jahren haben allerdings immer mehr Banken und Sparkassen das Neugeschäft eingestellt. Bestehende Verträge sind durch die anhaltende Niedrigzinsphase teilweise auf nahe Null gefallen. Riestersparer mit Banksparplänen die bedingungsgemäß eine vereinbarte Zinsuntergrenze, zum Beispiel 1,5 Prozent haben, werden von einigen Anbietern mit vermeintlich besseren Fondssparplänen oder fondsgebundenen Rentenversicherung zum Wechsel aufgefordert. Das müssen sich gerade sicherheitsorientierte Sparer und diejenigen die kurz vor der Rente stehen gut überlegen.

Eine besondere Herausforderung ist in der Auszahlungsphase begründet. Zum einen steht bzw. stand bei Vertragsabschluss die Höhe des garantierten Kapitals für die Verrentung nur in Höhe der gesetzlich vorgegebenen Beitragsgarantie fest. Zum anderen wird anders als bei Riesterrentenversicherungen keine Angabe zur späteren Rentenhöhe gemacht.

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