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Was ist eine schädliche Verwendung?

Stand:
Eine vorzeitige Rückzahlung des angesparten Kapitals gilt sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase als schädliche Verwendung.
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Sie kann die direkte Rückforderung aller Fördergelder - also Zulagen und Steuerersparnisse zur Folge haben. Außerdem sind die erwirtschafteten Kapitalerträge steuerpflichtig. Als schädliche Verwendung gelten vor allem:

  • Kündigung des Geld-Riestervertrages und Auszahlung des Kapitals
    Die Kündigung des Vertrages mit Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen anderen Riester-Vertrag gilt nicht als schädliche Verwendung. Ebenso liegt keine schädliche Verwendung vor, wenn der Riester-Vertrag nur ruhend/beitragsfrei gestellt, also das Guthaben nicht ausgezahlt wird.
  • Tod des Förderberechtigten in der Ansparphase
    Stirbt der Förderberechtigte kann ausschließlich der Ehepartner das vorhandene Kapital erben, ohne negative Folgen für die bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen. Der Ehepartner muss das Kapital allerdings auf einen Riestervertrag auf seinen Namen einzahlen.

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Grafische Darstellung: Links im Bild eine wütende Frau, rechts daneben ein Smartphone, auf dem die Seite dein-rundfunkbeitrag.de zu sehen ist, daran ein roter Kreis mit Euroscheinen. Ganz rechts befindet sich ein großes rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

dein-rundfunkbeitrag.de verlangt Geld für kostenlosen Service

Über die Webseite dein-rundfunkbeitrag.de stellt ein privates Unternehmen Verbraucher:innen Online-Formulare für die Kontaktaufnahme zum Beitragsservice der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung. Für die Übermittlung der Formulare an den Beitragsservice verlangt die Firma 39,99 Euro.