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Umzug in Deutschland – auf welche Versicherungen Sie achten sollten

Stand:
Auch Umzüge innerhalb Deutschlands haben Auswirkungen auf Versicherungen. Mitteilen müssen Sie Ihre neue Adresse ohnehin allen Versicherern. In einigen Versicherungssparten wirkt sich ein neuer Wohnort aber auch auf die Verträge selbst aus.
Umzug Karton

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer umzieht, muss seinen Versicherern Bescheid geben. In einigen Fällen ändert sich dabei mehr als bloß die Anschrift, die das Unternehmen verwendet.
  • Am neuen Wohnort können sich Tarifeigenschaften ändern. Typisch: Für Kfz-Haftpflichtversicherung werden in größeren Städten oft höhere Beiträge fällig als auf dem Land. Auch bei Hausratversicherungen kommt es teils auf den Wohnort, die Größe der Wohnung und die Art der Einrichtung an.
  • Bei der Versicherung von Wohneigentum macht es einen Unterschied, ob man es selbst bewohnt oder vermietet. Als Vermieter möchten Sie vielleicht weitere Risiken versichern. Auch wenn Personen, zum Beispiel aus der Familie, zu- oder ausziehen, kann sich das auf solche Versicherungen auswirken.
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Haftpflichtversicherungen (inklusive Kfz-Haftpflicht)

Durch einen Umzug können in diesen Versicherungen Haftungsrisiken neu entstehen oder bisherige entfallen. Darum ist es wichtig, sich bei einem Umzug mit Haftpflichtversicherungen zu beschäftigen.

Die Haftungsrisiken für Ihr selbstgenutztes Wohneigentum sind über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert (übrigens aus Sicht der Verbraucherzentralen eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt). Sie haben dadurch zum Beispiel Versicherungsschutz, wenn sich jemand vor Ihrem Haus verletzt und Ihnen etwa vorwirft, dass Sie Gehwege nicht gestreut oder den Schnee nicht geräumt haben. 

In einem solchen Fall springt die private Haftpflichtversicherung ein und übernimmt sowohl den Rechtsstreit mit dem Gegenüber als auch eventuelle Zahlungen, sollten Sie für den Schaden schließlich haftbar sein. Für Immobilienbesitzer:innen ist diese Versicherung darum extrem wichtig.

Was sich noch bei der Privathaftpflichtversicherung durch einen Umzug verändern kann:

  • Wenn Sie das Wohneigentum nach dem Umzug nicht verkaufen, sondern vermieten, greift die eigene Privathaftpflichtversicherung für diese Immobilie nicht mehr. Dann brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das vermietete Gebäude.
  • Ist die selbst genutzte Immobilie am neuen Wohnort anders ausgestattet als am alten, sollten Sie den Versicherungsbedarf überprüfen. Ist zum Beispiel ein Öltank vorhanden? Schäden im Grundwasser durch auslaufendes Heizöl sind erheblich. Deshalb sollten Sie dann eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen.
  • Auch wenn sich Änderungen bei den im Haushalt lebenden Personen ergeben, weil zum Beispiel ein alleinstehender Elternteil zu den Kindern ins neue Haus zieht, können Anpassungen des Versicherungsschutzes notwendig werden. Grundsätzlich gehören alleinstehende Elternteile im Haushalt des Versicherungsnehmers nicht automatisch zu den mitversicherten Personen.

Der Umzug kann auch bedeuten, dass Sie Ihr Kraftfahrzeug ummelden müssen. Das Fahrzeug muss am Hauptwohnsitz angemeldet sein, also an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten und somit Ihren Lebensmittelpunkt haben. Sie müssen an diesem Wohnort als Halter:in mit Ihrer Anschrift gemeldet sein, sonst ist die Kfz-Anmeldung nicht möglich. Die Tarifmerkmale der Kfz-Versicherer  am neuen Wohnort können sich von den alten unterscheiden. Unfälle können, je nach Region in Deutschland, statistisch wahrscheinlicher sein. Das wirkt sich auf den Tarif aus. 

Deshalb richtet sich der Beitrag oft nach der Region, in der der Wohnort des Halters liegt. Auch weitere Merkmale können sich an einem neuen Wohnort ändern und entscheidend für die Versicherung sein, wie zum Beispiel die private oder berufliche Nutzung des Fahrzeugs, die jährliche Fahrleistung oder ob das Fahrzeug in einer Garage steht.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie bei einer Ummeldung nicht. Wenn Sie allerdings das Fahrzeug am alten Wohnort abmelden und am neuen Wohnort wieder anmelden, dann haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Rund um die Immobilie: Wohngebäude-, Hausrat-, und Rechtsschutzversicherung

Wohngebäudeversicherung

Waren Sie bisher Mieter:in und ziehen Sie in eine eigene Immobilie um, sollten Sie unbedingt eine Wohngebäudeversicherung haben. Die schützt vor Sachschäden am Gebäude, die sehr teuer werden können. Am besten berücksichtigen Sie neben der Absicherung der Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel auch Elementarschäden wie zum Beispiel Überschwemmungen und Rückstau.

Bei einem Neubau bietet sich ein Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschutz an. Wenn Sie eine gebrauchte Immobilie kaufen, geht die bestehende Wohngebäudeversicherung des Verkäufers mit Eigentumsübertragung (Eintrag ins Grundbuch) auf Sie über. Zu gegebener Zeit lässt sie sich bedarfsgerecht anpassen oder wechseln.

Aber auch wenn Sie aus einer selbst genutzten Immobilie ausziehen, sollten Sie sich noch einmal mit der Wohngebäudeversicherung beschäftigen:

Vermieten Sie Ihr Gebäude nach dem Umzug, müssen Sie den Versicherer über die Nutzungsänderung informieren. Der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für Vermieter:innen dringend zu empfehlen (siehe oben unter Haftpflichtversicherung).

In der Wohngebäudeversicherung sollten Sie bei vermieteten Objekten darauf achten, für wie lange der Mietausfall nach einem versicherten Schaden ersetzt wird. Sie sollten auf jeden Fall einen Mindestzeitraum von 12 Monaten vereinbaren. Zusätzlich empfiehlt es sich, möglichst viele Risiken durch spezielle Deckungserweiterungen abzusichern. Hintergrund: Die Versicherungsprämie können Sie in der Regel auf den Mieter umlegen, einen nicht versicherten Schaden jedoch nicht.

Wenn Sie Ihr Eigentum verkaufen, geht der Versicherungsschutz auf den Erwerber über. Sie als Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie als Gesamtschuldner. Das gilt für die laufende Versicherungsperiode, in der der Eigentumsübergang erfolgte. Kündigt der Erwerber den Vertrag, dann bleiben Sie als Veräußerer zur Prämienzahlung verpflichtet, jedoch nur, bis das Versicherungsverhältnis beendet ist.

Den Verkauf müssen entweder Sie als Veräußerer oder der Erwerber dem Versicherer unverzüglich schriftlich mitteilen, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder Brief. Machen Sie das nicht und kommt es zu einem Schaden, kann der Versicherer im schlimmsten Fall die Leistung komplett verweigern.

Treffen Sie darum eine klare, schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer, ab wann genau er die Versicherungsprämien übernimmt. Und geben Sie der Versicherung nach einem Kauf am besten sofort selbst Bescheid.

Hausratversicherung

Sofern eine Hausratversicherung besteht, gilt Folgendes: Wechseln Sie als Versicherungsnehmer:in die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels haben Sie in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt in der Regel spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn. Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn Sie die bisherige Wohnung weiterhin bewohnen (Doppelwohnsitz).

Über den Wohnungswechsel sollten Sie spätestens bei Umzugsbeginn den Versicherer informieren und angeben, welche Wohnfläche in Quadratmetern Sie in der neuen Wohnung haben. Eine größere Wohnfläche oder ein höherer Wert des Hausrats können zu einer Unterversicherung führen, wenn Sie die Versicherungssumme nicht den neuen Gegebenheiten anpassen.

Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart (zum Beispiel ein Sicherheitsschloss an der Wohnungstür), dann teilen Sie dem Versicherer schriftlich mit, ob derartige Sicherungen auch in der neuen Wohnung vorhanden sind. Auch so genannte gefahrerhöhende Umstände sind anzeigepflichtig, etwa weil es in der Nachbarschaft bestimmte Betriebe gibt (Diskotheken, Reinigungen, Gastwirtschaften). Wenn Sie ein neues Antragsformular des Versicherers ausfüllen, achten Sie darauf, dass der Versicherer nicht die Vertragslaufzeit verlängert. Die Vertragsänderung muss im Rahmen des bestehenden Vertrages durchgeführt werden.

Ziehen Sie als Versicherungsnehmer bei einer Trennung von Ihrem Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt Ihr Ehegatte in der bisherigen Wohnung zurück, so gelten als Versicherungsort Ihre neue Wohnung und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von meist 3 Monaten nach der nächsten, auf Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.

Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind. Wenn sich die Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze wegen zum Beispiel der höheren Diebstahlgefahr erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann durch den Umzug eine Anpassung des Versicherungsschutzes im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz erforderlich werden. Der Versicherungsschutz ist zwar personengebunden, bezieht sich aber immer nur auf das im Vertrag konkret bezeichnete Grundstück, Gebäude oder den Gebäudeteil. Wenn Sie das im Versicherungsschein bezeichnete, selbst genutzte Wohnobjekt wechseln, geht der Versicherungsschutz auf das neue Wohnobjekt über.

Erhält Ihr Kraftfahrzeug durch den Umzug ein neues Kennzeichen, müssen Sie das dem Rechtsschutzversicherer mitteilen, da eine Anpassung im Fahrzeugrechtsschutz notwendig ist. Der Versicherungsschutz ist objektbezogen und bezieht sich auf das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug. Das amtliche Kennzeichen muss im Versicherungsschein stehen.

Krankheitskostenversicherung

Für Beamte können nach einem Umzug Änderungen in der privaten Krankenversicherung notwendig werden. Als Beamter sind Sie beihilfeberechtigt. Der öffentliche Arbeitgeber zahlt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Für die Absicherung des verbleibenden Teils der Kosten haben Sie bei einem privaten Krankenversicherer Restkostentarife abgeschlossen. Haben Sie nach einem Umzug in ein anderes Bundesland auch einen anderen öffentlichen Arbeitgeber, kann eine Anpassung des Versicherungsschutzes aufgrund geänderter Beihilfevorschriften erforderlich sein.

Personenversicherungen

Je nachdem, in welcher Region Deutschlands Sie leben, können sich Ihre Ausgaben ändern. Waren und Dienstleistungen kosten nicht überall in Deutschland gleich viel. Wer in eine ländliche Region zieht, muss außerdem mit weiten Strecken zum Pendeln rechnen. Überlegen Sie darum nach einem Umzug, wie viel Geld Sie für den gewünschten Lebensstil brauchen, und passen Sie im Zweifel die entsprechenden Versicherungen an. Dazu gehören insbesondere:

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.