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Versicherungsschutz in der Flüchtlingshilfe

Stand:
Wie bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten genießen auch Flüchtlingshelfer:innen automatisch und kostenlos den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei privatem Engagement springen die eigene Versicherung oder auch das Land ein.
Flüchtlingshelfer
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Ob gespendete Kleidung sortieren, Deutsch unterrichten oder Möbel organisieren – Tausende packen mit an, um Flüchtlingen das Ankommen zu erleichtern. Wird Hilfsbereitschaft in die Tat umgesetzt, gerät häufig aus dem Blick, wer hilft, wenn Ihnen als Helfer:in selbst etwas zustößt. Je nachdem, ob Sie regelmäßig und organisiert oder rein privat handeln, greifen unterschiedliche Versicherungen.

Voraussetzungen für gesetzlichen Versicherungsschutz

Wie bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten – zum Beispiel im Elternrat oder bei der Freiwilligen Feuerwehr – genießen auch Flüchtlingshelfer:innen automatisch und kostenlos den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass deren Mithilfe über die Kommune oder Wohlfahrtsverbände organisiert ist. Heißt also, Einsätze und -orte werden von diesen festgelegt, die Verantwortlichen verteilen die Aufgaben, übernehmen Einteilung sowie Koordination und tragen die Kosten – und die Verantwortung. Zumeist werden auch Listen angelegt, in die Sie sich als Flüchtlingshelfer eintragen können. Das erspart im Fall der Fälle Nachforschungen, ob Sie tatsächlich auch aktiv gewesen sind.

Leistungsumfang

Verletzen Sie sich als ehrenamtliche Helfer:innen während Ihres Einsatzes, aber auch auf dem Hin- oder Rückweg zwischen Einsatz- und Wohnort, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Übernommen werden Kosten für Behandlungen und Reha-Maßnahmen. Ist die Erwerbsfähigkeit als Folge des Unfalls um mindestens 20 Prozent gemindert, bekommen Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine monatliche Verletztenrente.

Haftung bei Schäden Dritter

Fügen Sie als Flüchtlingshelfer:in einer anderen Person aus Versehen einen Schaden zu, müssen Sie in der Regel nicht für deren Forderungen nach Schadenersatz aufkommen. Dafür haftet die Trägerorganisation bzw. deren Haftpflichtversicherung, in der Regel die von Städten und Kommunen. Zudem kann die ehrenamtliche Ausübung eines leitenden Amtes oder die so genannte verantwortliche Tätigkeit in einer Organisation oder in einem Verein über die Vereinshaftpflichtversicherung versichert sein.

Schutz bei privatem Engagement

Neben all diesen Leistungen aus gesetzlichen Versicherungen springen auch gegebenenfalls privat abgeschlossene Versicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Auch in der Privat-Haftpflichtversicherung sind in der Regel ehrenamtliche Tätigkeiten oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements versichert. Aber Achtung: Vereinsvorstände und andere Verantwortliche sollten sich über eine zusätzliche Vereinshaftpflichtversicherung absichern.

Darüber hinaus haben fast alle Bundesländer private Unfall- sowie Haftpflicht-Sammelversicherungsverträge abgeschlossen, die ehrenamtlich Helfenden bei rein privat organisiertem Engagement ohne Einbindung in eine Institution absichern, wenn keine eigene Versicherung besteht. Der Gedanke dahinter: Helfer:innen ohne eigenem Schutz sollen im Falle eines eigenen Schadens nicht auf diesem sitzen bleiben. Aber im Zweifel wird man hier beweisen müssen, dass man auch ehrenamtlich tätig war.

Deshalb ist wichtig, sich z.B. vorher auf der Liste eines Trägers oder einer Organisation einzutragen. Ist das nicht möglich, sollten Sie sicherstellen, dass mehrere Leute von der ehrenamtlichen Tätigkeit wissen. Zudem wichtig: Versichert ist nur der Einsatz selber und der direkte Hin- und Rückweg zum Einsatzort! Bei einem Abstecher in den Supermarkt oder in ein Café besteht also kein Versicherungsschutz. Auch Schäden am eigenen Auto sind hier nicht versichert. Dafür kommt gegebenenfalls die eigene Kaskoversicherung auf.

Schutz bei Aufnahme Geflüchteter in Privatwohnungen

Viele Geflüchtete kommen aktuell auch in Privatwohnungen unter. Auch hier kann es zu Schäden kommen, entweder am Eigentum der Gastgeber, der Gäste oder Geflüchtete schaden einen Dritten. Hier gilt es sich zu informieren, wie die Lage im Fall der Fälle ist.

Manchmal übernehmen Kommunen nämlich die von Geflüchteten verursachten Schäden oder haben eine Gruppenversicherung für diese abgeschlossen.

Auch einige Versicherungsunternehmen zeigen sich aktuell solidarisch und erweitern den Versicherungsschutz der Gastgeber auf die Geflüchteten.

Das kann sowohl die Haftpflicht- als auch die Hausratversicherung betreffen. Wer also Gäste bei sich aufnimmt, sollte sich auch bei der eigenen Kommune und/oder dem Versicherer informieren.

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