Die Spedition liefert das neu erworbene Möbelstück pünktlich, auch der Handwerker erscheint zum vereinbarten Termin. Doch nach dem Aufbau treten plötzlich Mängel oder Schäden zutage, die zunächst nicht aufgefallen sind. Was tun? Und wie kann ich mich im Vorfeld schützen?
Das Wichtigste in Kürze:
- Überprüfen Sie bei Lieferung die Ware auf Vollständigkeit und Mängel.
- Überprüfen Sie sofort bei Anlieferung z.B. das Treppenhaus, ob dort Schäden entstanden sind.
- Achten Sie darauf, wer genau Ihr Vertragspartner ist: Das kann der Händler sein oder der Monteur.
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Die Ware ist geliefert. Worauf sollte ich jetzt schon achten, bevor der Monteur kommt?
1. Packen Sie die Ware schon mal aus und prüfen Sie sie.
Wenn Sie die Ware vorab gekauft und den Monteur separat beauftragt haben, kann ein prüfender Blick in die Verpackung nicht schaden. Ist etwas kaputt oder fehlt etwas, können Sie den Monteur für einen anderen Tag buchen.
Was aber, wenn Sie den Monteur nicht mehr umbuchen können, etwa, weil er schon bei Ihnen eingetroffen ist? Dann sollten Sie versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie tragen nämlich das (Kosten-)Risiko, wenn die vorab selbst gekaufte Ware defekt oder unvollständig ist und der Handwerker dadurch den vereinbarten Auftrag nicht ausführen kann. Sprechen Sie daher mit dem Monteur!
Sie sollten dem Verkäufer auch unverzüglich anzeigen, wenn die Ware beschädigt ankommt oder ein Teil fehlt.
Gut zu wissen: Eine gesetzliche Pflicht, die Ware vorher auszupacken und zu prüfen, gibt es nicht. Worauf Sie indes schon ein Anrecht haben, ist das auf Nachbesserung oder Nachlieferung durch den Händler. Dieser Musterbrief hilft Ihnen dabei.
Achtung: Manche Möbel kommen in mehreren Paketen, werden auf dem Lieferschein aber nur unter einer Artikelnummer aufgeführt. Achten Sie deshalb auf Nummerierungen auf den Kartons. Das ist ein Hinweis darauf, dass die Ware auf mehrere Pakete verteilt wurde.
2. Sollte ich bei der Montage pausenlos dabei bleiben?
Eine "Überwachungspflicht" für Handwerker gibt es nicht. Die Verbraucherzentralen empfehlen aber, bei der Montage in der Nähe zu bleiben. So können Sie gegebenenfalls auftretende Probleme sofort klären. Auch können Sie eventuelle Schäden sofort dokumentieren.
An wen wende ich mich bei Mängeln, die erst später auffallen?
Der Schrank ist geliefert und aufgebaut. Nach Wochen fällt Ihnen auf, dass bei der Lieferung im Treppenhaus Schäden entstanden sind oder das Möbelstück nicht richtig montiert wurde, etwa, weil sich Teile lösen.
Ansprechpartner ist immer der Vertragspartner. Achten Sie genau darauf, wer das ist. Häufig gibt es eine Dreieckkonstellation mit sogenannten Vermittlern, mit denen z.B. große Möbel-Händler zusammenarbeiten. Das heißt, der Händler selbst stellt keine eigenen Monteure. Das übernimmt ein Vermittler, der Ihnen einen Monteur vermittelt. Somit kommt der eigentliche Montage-Vertrag ausschließlich mit dem jeweiligen Monteur zustande. Dieser ist dann auch Ihr Ansprechpartner, wenn etwas schief geht oder die Arbeit nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Nicht Ansprechpartner sind in diesem Fall der Möbel-Händler und der Vermittler.
Verbraucher sollten sich bei der Beauftragung daher ganz genau das Vertragsverhältnis anschauen. Je nach Vertrag kann auch das Möbelhaus direkt für die Montage verantwortlich sein oder der Kooperationspartner.
Kurz zusammengefasst:
- Haben Sie den Monteur selbst beauftragt, müssen Sie sich an diesen wenden.
- Kommt der Monteur über einen Vermittler, wenden Sie sich ebenfalls an den Monteur.
- Wird der Monteur vom Verkäufer gestellt, ist der Verkäufer Ihr Ansprechpartner.
Um es im Schadenfall leichter zu haben, sollten Sie unmittelbar nach der Anlieferung und Montage alles überprüfen, um mögliche Schäden festzustellen und unverzüglich melden zu können. Sollten Schäden (im Treppenhaus) nämlich erst nach einigen Wochen auffallen, wird es schwierig, zu beweisen, dass diese von der Anlieferung stammen. Sie müssten aber belegen, dass die Schäden dadurch verursacht wurden.
Anders liegt der Fall bei fehlerhafter Montage, die eventuell auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. Dann greifen die klassischen Mängelrechte. Sie haben in dem Fall einen Anspruch auf Nacherfüllung, also auf eine konkrete und fehlerfreie Montage. Zeigen Sie dies schriftlich an und setzen Sie dafür eine Frist von mindestens 14 Tagen.
Wichtig: Verstreicht diese Frist erfolglos, setzen Sie nochmals eine Nachfrist und teilen Sie in dieser mit, dass Sie andernfalls selbst auf Kosten der Vertragspartei die Mängel beheben oder beheben lassen.
Erfolgt auf die Nacherfüllungsforderung keine Reaktion, können Sie auch vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Oft erreicht man im Nachhinein niemanden mehr. Welche Möglichkeiten habe ich dann?
Grundsätzlich sollten Sie hartnäckig bleiben, ist der Monteur im Nachhinein nicht mehr zu erreichen. Als Letztes können Sie ein Einwurf-Einschreiben versenden.
Wurde der Betrieb inzwischen eingestellt, haben Sie jedoch kaum Möglichkeiten, Ihre Ansprüche durchzusetzen.