Er muss pro Wohnung gezahlt werden – der Rundfunkbeitrag. Er wird vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals GEZ, erhoben. Dabei ist es egal, ob man überhaupt einen Fernseher oder Radio besitzt, mit dem man die öffentlich-rechtlichen Programme empfangen kann, oder wie viele Personen in der Wohnung leben. Manche können sich allerdings vom Beitrag befreien lassen oder zumindest nur einen ermäßigten Beitrag zahlen. Dazu gehören beispielsweise Empfänger:innen sozialer Leistungen, wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter, Schwerbehinderte sowie Student:innen, Schüler:innen und Auszubildende, die Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen.
In der Beratung helfen Ihnen unsere Expert:innen insbesondere bei folgenden Fragen:
- Kann ich vom Rundfunkbeitrag befreit werden?
- Kann ich eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag bekommen?
- Muss ich für meine Ferienwohnung / Datsche einen Beitrag zahlen?
Die Beratung bieten wir an:
- telefonisch: per Hotline (keine Terminvereinbarung nötig)
- vor Ort in unseren Beratungsstellen (siehe unten)
- per Videochat im Digimobil
- Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin an unserem landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an: