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Checkliste: Müssen Sie die Inkassokosten zahlen?

Es kam ein Schreiben von einem Inkassobüro. Das sind Firmen, die für andere Leute Forderungen eintreiben. Sie wollen Geld für eine offene Rechnung und zusätzlich Inkassokosten. Müssen Sie das bezahlen? Mal checken!
Mann sitzt am Schreibtisch und liest ein Anschreiben eines Inkassounternehmens
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Inkassokosten zahlen? Beantworten Sie die Fragen mit ja oder nein

  1. Gibt es eine offene Rechnung? Haben Sie etwas gekauft oder vergessen die Telefonrechnung zu bezahlen?
  2. Stimmt die Hauptforderung, also der Preis für die Ware oder Leistung, mit der Originalrechnung überein?
  3. Wurden Sie vor dem Schreiben des Inkassobüros nochmals zur Zahlung aufgefordert? Oder stand schon auf der Rechnung, dass es Ärger gibt, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlen?
  4. Sie verlangen Mahnkosten. Ist die Höhe korrekt? Die erste Mahnung darf normalerweise nichts kosten! Für jede weitere Mahnung sind bis zu 3 € in Ordnung.
  5. Das Inkassobüro will dafür, dass es sich um die offene Rechnung kümmert, Geld haben. Ist die Höhe in Ordnung? Bei einer offenen Rechnung bis 500 Euro sind Inkassokosten bis zu 29,40 € zulässig, wenn die Forderung nach Erhalt des ersten Inkassoschreibens sofort bezahlt wird.

Haben Sie überall mit „ja“ geantwortet? Dann müssen Sie so schnell es geht bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden. Können Sie nicht zahlen oder sind sich unsicher, dann brauchen Sie Rat. Den erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de/beratung

Brief-Ärger

Inkasso-Check

Müssen Sie wirklich zahlen? Hier können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen.

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!