- Es gibt keine vorgeschriebene Form für eine Bestattungsverfügung — halten Sie Ihre Wünsche trotzdem schriftlich fest.
- Fügen Sie Ihre Bestattungsverfügung nicht dem Testament bei, wenn Sie dieses bei einem Notar hinterlegt haben. Das Testament wird in der Regel erst 3 Wochen nach der Beisetzung vom Notar eröffnet.
- Sie können eine vertrauenswürdige Person als sogenannten Totenfürsorgeberechtigten benennen. Sie trägt dann die Verantwortung dafür, dass die Bestattung nach Ihren Wünschen erfolgt.
In einer psychisch belastenden Situation wie kurz nach einem Todesfall ist die Organisation einer Bestattung für die Hinterblieben eine zusätzliche Herausforderung. Regeln Sie besser Ihre Wünsche frühzeitig, um Ihnen den Abschied zu erleichtern.
Wie halte ich meine Bestattungswünsche nachvollziehbar fest?
Sie können Wünsche über Ihre Bestattung zu Lebzeiten mündlich in einem Gespräch mit einem Vertrauten ansprechen, aber auch schriftlich in einer Notiz oder Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung festhalten. Es gibt keine vorgeschriebene Form für eine Bestattungsverfügung. Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, dann können Sie Ihre Bestattungsverfügung auch bei einem Notar hinterlegen.
Neben Ihren Bestattungswünschen können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die sich um die Umsetzung nach Ihren Vorstellungen kümmert.
Hinweis: Sie sollten Ihre Bestattungswünsche nicht im Testament artikulieren, da dieses in der Regel frühestens 3 Wochen nach der Bestattung eröffnet wird.
Wer ist nach meinem Tod für die Umsetzung meiner Bestattungswünsche verantwortlich?
Haben Sie nachvollziehbar geregelt, wie, wo und auf welche Weise Sie bestattet werden möchten, ist das für die sogenannten Totenfürsorgeberechtigten nach Ihrem Tod bindend. Fürsorgeberechtigt ist zuvorderst die Person, die Sie in Ihrer Bestattungsverfügung bestimmt haben. Haben Sie niemanden bestimmt, sind die nächsten Familienangehörigen in folgender Reihenfolge verantwortlich: Ehegatte, Kinder oder Eltern.
Brauche ich einen Vorsorge- bzw. Bestattungsvertrag?
Sie können zu Lebzeiten einen Vertrag mit einem Bestattungsinstitut schließen, um Ihre Wünsche festzuhalten und auch bereits die Bezahlung zu regeln. Der Vertrag ist ein Mischvertrag aus Kaufvertrag und Dienstvertrag und umfasst neben dem Kauf eines Sarges bzw. einer Urne alle Dienstleistungen des Bestatters wie Beratung, Leichentransport und Aufbahrung. Wenn Sie keinen Bestattungsvertrag schließen, machen das nach Ihrem Tod die Totenfürsorgeberechtigten. Ziehen Sie stattdessen in Erwägung, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, informieren Sie sich bitte vorher umfassend.
Rechtlich handelt es sich bei einem Bestattungsvertrag um einen Werkvertrag. Bei Mängeln wie beispielsweise die Verwendung des falschen Sargmaterials oder der falschen Trauermusik können die Totenfürsorgeberechtigten Gewährleistungsansprüche (z.B. auf Preisminderung) geltend machen. Sollte sich vor der Beisetzung abzeichnen, dass der Bestatter wichtige Absprachen nicht einhält, können sie den Vertrag auch kündigen und ein neues Unternehmen suchen.
Wie teuer ist eine Bestattung üblicherweise?
Anders als zum Beispiel bei Ärzten, Architekten und Rechtsanwälten gibt es für Bestattungsleistungen keine gesetzliche Gebührenordnung. Das Bestattungsunternehmen kann also die Preise frei bestimmen. Diese hängen von Faktoren wie Bestattungs- und Grabart sowie den Qualitätsvorstellungen des / der Verstorbenen bzw. der Hinterbliebenen ab und können mehrere tausend Euro betragen.
Hinweis: Planen Sie einen Bestattungsvertrag zu schließen, holen Sie zunächst Preisangebote ein und vergleichen diese.
Wer muss die Kosten für meine Bestattung übernehmen?
Die Kosten für Ihre Bestattung trägt normalerweise Ihr Erbe. Nicht immer ist aber Ihr Erbe auch der Totenfürsorgeberechtigte, der sich um die Bestattung kümmert. Das beauftragte Bestattungsinstitut und die Gemeinde werden ihre Rechnungen bzw. Gebührenbescheide zunächst an den Veranlasser der Bestattung richten. Deswegen sollte der Totenfürsorgeberechtigte die Beisetzung möglichst im Namen der Erben beauftragen, sofern sie ihm namentlich bekannt sind. Grundsätzlich hat der Totenfürsorgeberechtigte einen Anspruch gegen den / die Erben auf Erstattung der Bestattungskosten.
Hinweis: Ist der Nachlass des Verstorbenen wertlos, wird das Erbe meist ausgeschlagen. Allerdings trägt der Erbe auch dann die Bestattungskosten.
Wann kommt das Sozialamt für die Bestattung auf?
Wenn die Erben bzw. die weiteren bestattungspflichtigen Personen (z.B. Angehörige) die Kosten für die Bestattung nicht tragen können, kann man die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen. Wird der Antrag bewilligt, begleicht es die Ausgaben für eine Beisetzung in einfacher Ausführung. Das schließt ein: das Waschen, Kleiden und Einsargen der Leiche; die Leichenträger, Grab- und Friedhofsgebühren, Sarg oder Urne, sowie die Kosten für die Grabstelle, das Anlegen der Grabstelle und einen einfachen Grabstein. Bei einer Feuerbestattung übernimmt das Sozialamt darüber hinaus die Kosten der Kremation.
Hinweis: Wenn der / die Verstorbene es nicht ausdrücklich verfügt hat, darf das Sozialamt die Hinterbliebenen nicht zwingen, eine anonyme Bestattung zu beauftragen. Auch muss das Sozialamt Besonderheiten bei der Bestattung aufgrund von Gebräuchen und Sitten des / der Verstorbenen berücksichtigen, wie beispielsweise für die rituelle Waschung von Muslimen.
Wo kann man sich bestatten lassen?
Grundsätzlich regeln die Bestattungsgesetze der Länder die Beisetzung von Verstorbenen. Ein wichtiger Bestandteil ist der sogenannte Friedhofszwang, der vorschreibt, dass eine Beerdigung außerhalb eines Friedhofsgeländes nicht zulässig ist. Ausnahmen sind die Seebestattung oder die Naturbestattung in einem Wald. Aber auch dann bringt der Bestatter die Urne an die für die Beisetzung vorgesehene Stelle, nicht die Angehörigen.
- Reihengrab
Einen Reihengrab ist das Mindestangebot, das ein Friedhof bereitstellen muss. Es ist meist günstiger als ein Wahlgrab. Sowohl ein Sarg als auch eine Urne können in einem Reihengrab bestattet werden. Die Lage des Grabs können Sie nicht frei wählen, sondern sie wird durch die Friedhofsverwaltung vorgegeben. Auch ist es nicht möglich, eine Grabstelle für einen Angehörigen zu reservieren. Nach dem Ablauf der Ruhezeit wird das Reihengrab neu belegt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist in der Regel nicht möglich.
- Wahlgrab
Bei einem Wahlgrab können Sie die Lage auf dem Friedhof selbst wählen. Die Ruhezeit kann häufig verlängert werden und eine zeitlich versetzte Beisetzung von mehreren Verstorbenen sowie die Wahl eines Doppelgrabes sind in der Regel möglich. Wie bei einem Reihengrab kann ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden. Das Wahlgrab ist teurer als das Reihengrab.
- Gemeinschaftsgrab
Bei einem Gemeinschaftsgrab kann es sich um ein Reihengrab, Wahlgrab oder anonymes Grab handeln – also mit oder ohne Namensschild. Größe und Lage des Grabs können Sie nicht frei wählen und auch ein Nutzungsrecht vor dem Tod (bspw. für den Ehepartner) können Sie nicht erwerben. Die Grabpflege fällt bei einem Gemeinschaftsgrab weg. In einem solchen Grab werden auch nicht miteinander verwandte Personen bestattet. Es ist nur eine Urnenbestattung möglich.
Feuerbestattung
- Urnenreihenstelle
Vergleichbar dem Reihengrab können Sie oder Ihre Hinterbliebenen die Lage der Urnenreihenstelle auf einem Friedhof nicht selbst auswählen. Auch die Ruhezeit von meist 20 Jahren kann nicht verlängert werden. Während dieser Zeit sind die Hinterbliebenen verpflichtet, das Grab zu pflegen. Diese Bestattungsform ist preiswerter als die der Urnenwahlstelle.
- Urnenwahlstelle
Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen können bei dieser Bestattungsform die Lage des Grabes selbst auswählen. In einer Urnenwahlstelle können je nach Größe zwei bis vier Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre und kann verlängert werden. Auch hier besteht eine Pflicht zur Grabpflege für die Hinterbliebenen.
Hinweis: Gibt es auf einem Friedhof keine ausgewiesenen Urnengräber, wird die Urne in Erdgrabstätten beigesetzt.
- Urnengemeinschaftsgrab (anonym)
Urnen können auch anonym (namenlos) auf einem Friedhof bestattet werden. Das Grabfeld ist in diesem Fall eine Rasenfläche mit einem zumeist zentralen Denkmal. Weder die genaue Grabstelle noch der Name des Verstorbenen werden bei dieser Bestattungsform benannt. Friedhofssatzungen schließen zudem meist aus, dass die Hinterbliebenen an der Beisetzung der Urne teilnehmen. Auch dürfen diese Grabschmuck nur an den von der Friedhofsverwaltung festgelegten Stellen ablegen. Entsprechend besteht keine Pflicht zur Grabpflege. Auch die Ruhezeit kann nicht verlängert werden. Bei dieser Bestattungsform fallen für Sie bzw. Ihre Erben die geringsten Gebühren an.
- Urnenwände / Urnenhallen (Kolumbarien)
Das Kolumbarium (auch Urnenwand genannt) dient der oberirdischen Beisetzung und ist eine kostengünstige Alternative zum unterirdischen Urnengrab. Hierbei wird die Urne in einer Wandnische beigesetzt. Üblich ist es, eine Urne pro Nische zu bestatten. Einige Kammern sind groß genug, um zwei oder mehr Urnen zu bestatten. In diesen Fällen können Sie die Nische als Familiengrab verwenden. Die Lage der Nische können Sie frei wählen und auch eine individuelle Kennzeichnung ist möglich. Die Ruhezeit kann meist verlängert werden und es besteht für die Hinterbliebenen die Pflicht, das Grab zu pflegen.
- Naturbestattung / Baumbestattung
Die Baumbestattung ist die bekannteste Form der Naturbestattung. Hierbei wird – je nach Bestatter – die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt oder ohne Urne im Erdreich verstreut. Bei einer Baumbestattung ist normalerweise keine Grabgestaltung durch Bepflanzung, einen Grabstein oder das Ablegen von Blumenschmuck möglich. Die namentliche Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt meist durch die Anbringung eines kleinen Messingschilds am jeweiligen Baum.
Die Ruhezeit ist mit bis zu 99 Jahren deutlich länger als bei einem traditionellen Grab. Die Grabstelle kann man sich bereits zu Lebzeiten aussuchen. In der Regel stehen ein Einzelbaum, ein Familienbaum oder ein Gemeinschaftsbaum zur Auswahl.
- Seebestattung
Bei einer Seebestattung wird eine Urne, die sich im Wasser auflöst, vom Bestattungsunternehmen an den Kapitän übergeben, der diese in der Kajüte aufbahrt. Anschließend spricht der Kapitän oder ein Pfarrer die Trauerrede und bestatten die Urne im Meer. Eine Bestattung ist vorwiegend in der Nord- oder Ostsee möglich, aber auch im Atlantik oder Mittelmeer. Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften zur Seebestattung. Falls für die Seebestattung in Ihrem Bundesland eine Befreiung vom Friedhofszwang notwendig ist, stellt das beauftragte Bestattungsunternehmen einen Antrag. Generell dürfen keine Kränze, Gestecke oder persönliche Gegenstände, die sich nicht zersetzen, ins Meer geworfen werden.
Hinweis: Die Seebestattung wird entweder bei den Behörden oder in der Seekarte mit einem Auszug aus dem Schiffstagebuch dokumentiert.
- Ascheausstreuung
In einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen oder Nordrhein-Westfalen ist die Ausstreuung der Totenasche auf einer vorgesehenen Rasenfläche des Friedhofs möglich. Eine Kennzeichnung ist meist nicht vorgesehen. Voraussetzung für die Ascheausstreuung ist, dass der Verstorbene dies ausdrücklich vor seinem Tod verfügt hat. Eine Ascheausstreuung in der Natur ist in Deutschland nicht erlaubt.
- Körperspende für die Wissenschaft
Sie haben in Deutschland die Möglichkeit, Ihren Leichnam einem medizinischen Institut zu Lehr- und Forschungszwecken zu überlassen. Dafür müssen Sie noch zu Lebzeiten einen Vertrag mit diesem schließen. Das Institut übernimmt die Kosten der Bestattung dann zum Teil oder komplett. Sie können den Vertrag als Spender jederzeit widerrufen, nicht aber andere Personen. In der Regel ist eine Körperspende an Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise ein Mindestalter. In jedem Fall sollten Sie Ihr Vorhaben mit Ihren Angehörigen besprechen, da eine Beisetzung nach der Körperspende erst Monate oder Jahre später stattfinden kann. Häufig finden Trauerfeier und Beisetzung des Verstorbenen dann auf einem Universitätsfriedhof statt.
Hinweis: Körperspender erhalten einen Spendenausweis, den sie immer bei sich tragen müssen.
Verrücktes aus aller Welt
In Frankreich und der Schweiz kann die Asche eines Toten von einem Ballon aus über einem Waldgebiet verstreut werden.
Firmen in der Schweiz bieten Medaillons, Amulette oder gar Diamanten an, in denen ein Teil der Asche eines Verstorbenen eingeschlossen ist. Die Einfuhr nach Deutschland ist nicht erlaubt.
Eine kreative Art der Beisetzung ist sicherlich die Weltraumbestattung. Dabei wird ein kleiner Teil der Asche in eine Mikrokapsel gefüllt und in die Erdumlaufbahn, ins All oder auf den Mond geschossen. Die Raketen starten zumeist aus den USA oder von Russland aus.
Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum informiert:
Bestattungsregelungen in Polen
Bestattungskosten
Es gibt in Polen keine gesetzliche Regelung für die Preise einer Bestattung. Jedes Bestattungsunternehmen kann die Preise frei bestimmen. Der Staat gewährt jedoch für eine in Polen sozialversicherte Person einen Zuschuss von 4000 Polnischen Zloty für die Bestattung. Der Zuschuss kann innerhalb eines Jahres von den Angehörigen, die die Bestattung bezahlt haben, bei der polnischen Sozialversicherungsanstalt (ZUS) beantragt werden. Im Regelfall deckt dieser Zuschuss die in Polen üblichen Bestattungskosten.
Überführung aus Deutschland nach Polen
Für die Überführung eines Verstorbenen aus Deutschland nach Polen benötigen Sie folgende Dokumente:
- Die Genehmigung des Transports durch den zuständigen polnischen Landrat oder Stadtpräsidenten, in dessen Gemeinde / Stadt der Verstorbene beigesetzt werden soll.
- Eine Bescheinigung des polnischen Konsulats für den Leichen- bzw. Urnentransport, die gegen Vorlage der Genehmigung des Landrates / Stadtpräsidenten erstellt wird.
- Gegebenenfalls den Leichenpass beziehungsweise die Urnenbescheinigung.
Für die Beantragung der nötigen Dokumente können Sie als Nachweis eine mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde vorlegen. Ist in der Sterbeurkunde keine Todesursache angegeben, müssen Sie ein Attest beibringen, aus dem hervorgeht, dass die verstorbene Person nicht an einer ansteckenden Krankheit gestorben ist.
Überführung aus Polen nach Deutschland
Für die Überführung eines Verstorbenen aus Polen nach Deutschland benötigen Sie folgende Dokumente:
- Eine Genehmigung des zuständigen polnischen Gesundheitsinspektors (Inspektor Sanitarny, auch Sanepid genannt),
- die Zusicherung einer deutschen Gemeinde, in der der Verstorbene bestattet werden soll, über die Leichenaufnahme,
- den Leichenpass bzw. die Urnenbescheinigung, die bei einer deutschen Vertretung in Polen ausgestellt werden.
Auch hier gilt: Für die Beantragung der nötigen Dokumente dient als Nachweis eine mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde. Ist in der Sterbeurkunde keine Todesursache angegeben, muss ein Attest zeigen, dass die verstorbene Person nicht an einer ansteckenden Krankheit gestorben ist.
Hinweis: Mit der Leichenüberführung muss immer ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Dabei ist die Überführung einer Leiche im Sarg deutlich teurer als Asche in einer Urne.
Bestattungsmöglichkeiten in Polen
Auch in Polen gibt es den Friedhofszwang. In Ausnahmefällen ist die Bestattung in sogenannten Katakomben oder auf See möglich. In Polen gibt es kommunale und kirchliche Friedhöfe. Gibt es in einer Ortschaft nur einen kirchlichen Friedhof, ist der Träger verpflichtet, auch die Bestattung von Personen anderen Glaubens zu ermöglichen.
Jeder kann zu Lebzeiten mit dem Friedhofsverwalter einen Vertrag über die Nutzung einer bestimmten Grabstelle abschließen. Dabei kann man zwischen folgenden Bestattungsmöglichkeiten wählen:
- Erdbestattung oder Mauerbestattung: Sowohl die Beisetzung eines Sarges als auch einer Urne ist möglich. Zudem können diese in der Regel als Familiengräber genutzt werden.
- Beisetzung in Kolumbarien: Hier ist ausschließlich die Beisetzung einer Urne möglich.
Wenn Sie sich für ein Einzelerdgrab entscheiden, müssen Ihre Angehörigen alle 20 Jahre eine Gebühr an den Friedhofsverwalter entrichten und können gegen die Neubelegung des Grabes Widerspruch einlegen. Sie können die Ruhezeit mit dem Friedhofsverwalter aber auch vertraglich regeln.
Auch in Polen können Sie Ihren Leichnam einem medizinischen Institut zu Lehr- und Forschungszwecken überlassen. Sie müssen diesen Wunsch jedoch zu Lebzeiten schriftlich festhalten. Die Kosten für Leichenüberführung und die spätere Bestattung trägt das medizinische Institut.