4. Vorsicht bei kostenloser Mitgliedschaft und Testangeboten
Es gibt Partnervermittlungsportale, die ihre Leistung gänzlich kostenfrei oder für bestimmte Personengruppen kostenfrei anbieten.
Davon zu unterscheiden sind die Partnervermittlungen, die eine kostenfreie und eine kostenpflichtige (Premium)-Mitgliedschaft im Angebot haben. Die Registrierung zur kostenfreien Mitgliedschaft ermöglicht in diesem Fall noch keinen Austausch mit anderen Partnersuchenden und ist für Verbraucher:innen daher letztlich unnütz. Profiteur ist der Betreiber des Portals, denn schon im Rahmen der Registrierung müssen Sie persönliche Angaben machen.
Seien Sie vorsichtig bei Testangeboten wie "1 Euro für 14 Tage" – diese Verträge verlängern sich in der Regel nach Ablauf der Testphase in richtig teure und langfristige Mitgliedschaften. Und da Sie bereits mit Ihren persönlichen Daten registriert sind, wird der Folgebetrag einfach von Ihrem Konto abgebucht.
5. Laufzeit richtig wählen
Achten Sie auf die Laufzeit der Verträge. Gerade bei Online-Partnervermittlungen können Sie oft zwischen verschiedenen Erstlaufzeiten wählen. Je länger die Laufzeit, desto günstiger der monatliche Beitrag.
Bedenken Sie aber: Gefällt Ihnen das Angebot nach 1 oder 2 Monaten nicht mehr, sind Sie bei Single-Portalen an die gewählte Laufzeit gebunden und bei Partnervermittlungen werden Sie sich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten müssen.
Daher: Wählen Sie lieber eine kurze Laufzeit, um zu sehen, ob die Art der Partnersuche und das Portal Ihren Vorstellungen entspricht. Das spart letztlich Geld und Nerven.
6. Vertrag kündigen
Bislang war es bei Verträgen mit einer bestimmten Laufzeit üblich, dass sich die Vertragslaufzeit automatisch verlängert, wenn Verbraucher:innen nicht rechtzeitig kündigen. So stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass der Vertrag 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden muss, anderenfalls verlängere sich der Vertrag um 1 weiteres Jahr.
Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von 1 Monat haben. Verpassen Sie diese Kündigungsfrist, verlängern sich die Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit. Sie können die Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von 1 Monat, kündigen.
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Anbieter zudem auf ihrer Webseite einen Kündigungsbutton platzieren, wenn sie Verbraucher:innen die Möglichkeit einräumen, online einen Laufzeitvertrag abzuschließen.
7. Kündigungsfristen kennen
Mitgliedschaften bei Singlebörsen und Erotikportalen können Sie zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
"Klassische" Partnervermittlungen sind hingegen jederzeit nach § 627 BGB fristlos kündbar, da ein besonders Vertrauensverhältnis zum Vertragspartner besteht. Es müssen dann nur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen bezahlt werden. Stellt Ihnen der Anbieter für die erbrachten Leistungen horrende, unangemessene Beträge in Rechnung, zahlen Sie diese nicht vorschnell, sondern lassen Sie sich zuerst beraten.
Bei Online-Partnervermittlungen hat das OLG Hamburg ein fristloses Kündigungsrecht nach § 627 BGB abgelehnt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte eine Musterfeststellungsklage gegen den Anbieter Parship eingereicht, weil dieser versucht, seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten.
Der vzbv kämpft nun weiter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) für die Rechte der Parship-Kund:innen. Er ist der Auffassung, dass bei Online-Partnervermittlungen nichts anderes als bei klassischen Partnervermittlungen gelten kann und Verbraucher:innen ein Recht haben, den Vertrag zu beenden - unabhängig von Fristen. Das höchste deutsche Zivilgericht wird nun abschließend über diese Frage entscheiden.
8. Nicht sofort für den gesamten Zeitraum bezahlen
Einige Partnervermittlungen, Singlebörsen oder auch Erotikportale verlangen, dass Sie vorab für die gesamte Laufzeit bezahlen oder fordern zumindest eine hohe Anzahlung. Wenn Sie per Überweisung oder Kreditkarte zahlen, ist eine Rückbuchung nicht möglich. Lediglich im Fall der Lastschriftzahlung können Sie Ihr Geld noch 8 Wochen nach der Buchung zurückholen.
Zahlen Sie daher besser monatlich. Auch wenn diese Zahlart oftmals etwas teurer ist, haben Sie nur so die Garantie, dass Sie Ihrem Geld im Streitfall nicht hinterherlaufen müssen. Zahlen Sie auch klassischen Partnervermittlungen bei Vertragsschluss nicht die gesamte Summe.