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VZB beschwert sich bei Landesdatenschutzbeauftragter über Sparkasse

Pressemitteilung vom
Zur Kündigung von Prämiensparverträgen

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) will wissen, wie es zu den Massenkündigungen von Prämiensparverträgen durch die Sparkasse Märkisch-Oderland im Sommer 2018 kommen konnte. Dazu hat sie einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, den die Sparkasse abgelehnt hat. Deswegen hat die VZB nun Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) eingereicht.

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Die Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts haben die Aufgabe, das Sparen und die Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. „Die massenhafte Kündigung von langfristigen Prämiensparverträgen für die Altersvorsorge widerspricht unserer Ansicht nach klar diesem Auftrag“, so VZB-Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke. Und es ist nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht rechtens.

Die VZB hatte im Dezember 2018 bei der Sparkasse MOL einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz gestellt. Sie wollte klären, wie es zu dieser weitreichenden Grundsatzentscheidung – der Kündigung von mehreren tausend Sparverträgen – kommen konnte.

Im Fokus steht der Verwaltungsrat der Sparkasse: „Wir wollen im Sinne der Sparer wissen, inwieweit auch die politischen Mandatsträger hier ihre gesetzlichen Aufgaben wahrgenommen haben“, so Rumpke. Denn laut brandenburgischem Sparkassengesetz gibt der Verwaltungsrat die Richtlinien der Geschäftspolitik vor und überwacht die Geschäftsführung.

Da die Sparkasse den Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt hat, hat die VZB nun Beschwerde bei der LDA eingereicht. „Die Verbraucherzentrale Brandenburg bleibt dran und wird sich nicht damit zufrieden geben, dass öffentlich-rechtliche Geldinstitute massenweise gegen Kundeninteressen verstoßen“, sagt Rumpke. Die Verbraucherzentrale hat bereits zwei Sparkassen wegen der Beendigung von Prämiensparverträgen abgemahnt (Märkisch-Oderland, Schwedt).

Zum Hintergrund
Seit Juni 2018 erhalten – erstmals in Brandenburg – Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland Kündigungsschreiben über in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge. In den Schreiben beruft sich die Sparkasse auf die anhaltende Niedrigzinsphase. Aber nach Ansicht der VZB müssen auch Sparkassen ihre Seite des Vertrages erfüllen; und wenn sie falsch kalkuliert haben, dann ist das Unternehmerrisiko. Bislang gibt es zu solchen Kündigungen allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, auf die sich Verbraucher berufen könnten. Die VZB rät zum Widerspruch.

Schätzungen zufolge haben allein im Land Brandenburg mindestens 50.000 Kunden solche Prämiensparverträge abgeschlossen. Die VZB hat alle Sparkassen des Landes zu ihren Plänen befragt, etwa ob sie vorhaben, diese Verträge zu kündigen. Die Antworten der Sparkassen fielen so aus, dass die VZB kaum Entwarnung geben kann. Deshalb fordert die VZB Kommunal- und Landespolitik auf, dafür zu sorgen, dass sich die Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts auf ihre Aufgabe besinnen, das Sparen und die Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Und dazu gehört nach Ansicht der VZB nicht, langfristige und für die Altersvorsorge abgeschlossene Sparverträge zu kündigen.

Das Ansinnen von Geldinstituten, Kunden aus relativ zinsgünstigen Verträgen zu drängen, ist auch über die Grenzen Brandenburgs hinaus bekannt. Die Studie „Wenn Kunde König zur Last wird“ der Verbraucherzentralen beschreibt das Vorgehen der Akteure bundesweit.

Persönliche Beratung bei der VZB:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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