Mit der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin kündigt die vierte Sparkasse Brandenburgs tausende Prämiensparverträge, die von Verbrauchern auch als langfristige Altersvorsorge angedacht waren. Besonders dreist ist, dass das Geldinstitut Sparverträge vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Prämienlaufzeit kündigt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät Sparkassenkunden, sich zu wehren und den Kündigungen zu widersprechen, zum Beispiel mit diesem Musterbrief.
Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin kündigt als erste in Brandenburg Sparverträge, die das Ende ihrer vertraglich vereinbarten Prämienlaufzeit noch nicht erreicht haben. „Das Vorgehen in Ostprignitz-Ruppin ist im Vergleich zu den Kündigungen anderer Sparkassen besonders dreist“, sagt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der VZB. „Denn in den uns vorliegenden gekündigten Verträgen hat die Sparkasse laut abgedruckter Prämienstaffel die Zahlung einer Sparprämie bis zum Ablauf des 25. Laufzeitjahres versprochen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist nach unserer Rechtsauffassung eine Kündigung durch die Sparkasse ausgeschlossen.“ Sparer fühlen sich getäuscht, denn oftmals handelt es sich um ausdrücklich als langfristige Produkte beworbene Verträge, etwa für die Altersvorsorge.
Die VZB rät Betroffenen, Kündigungen zunächst zu widersprechen. Zudem empfiehlt sie, die bisherigen Zinszahlungen überprüfen zu lassen. Berechnungsergebnisse anderer Sparkassen in Brandenburg zeigen, dass diese in der Vergangenheit nicht genügend Zinsen gezahlt haben. „Vierstellige Nachzahlungsbeträge sind die Regel“, so Schaarschmidt. In anderen Bundesländern sind die Sparkassen gewillt, Nachzahlungen zu leisten. Weitere Informationen zu einer Überprüfung der Zinszahlungen durch die VZB finden Betroffene hier.
Zum Hintergrund:
Schätzungen zufolge haben allein im Land Brandenburg mindestens 50.000 Kunden von Kündigungen bedrohte Prämiensparverträge abgeschlossen. Dr. Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der VZB, sieht weiterhin die Politik in der Pflicht. „Die Sparkassen sind Anstalten öffentlichen Rechts und sollten sich auf ihre Aufgabe besinnen, das Sparen und die Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Dabei bestimmt der Verwaltungsrat die Richtlinien der Geschäftspolitik – und der besteht meist aus Landtagsabgeordneten, Mitgliedern der Kreistage, Landräten oder Bürgermeistern. Viele von ihnen haben erst vor den Kommunal- und Landtagswahlen zugesagt, für Vertragstreue und Verlässlichkeit der Sparkassen einzutreten. Jetzt ist es an ihnen, ihren Einfluss geltend zu machen“, so Brandenburgs oberster Verbraucherschützer.
Persönliche Beratung bei der VZB:
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung,
- E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.