Kostenloses Online-Seminar „Selbstbestimmt in die Zukunft - Altersvorsorge für Frauen" am 6. März um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Sparkasse Ostprignitz-Ruppin kündigt Sparverträge

Pressemitteilung vom
Kündigung noch vor Ablauf der Prämienlaufzeit / Verbraucherzentrale: Kündigungen widersprechen, Zinszahlungen überprüfen lassen
Off

Mit der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin kündigt die vierte Sparkasse Brandenburgs tausende Prämiensparverträge, die von Verbrauchern auch als langfristige Altersvorsorge angedacht waren. Besonders dreist ist, dass das Geldinstitut Sparverträge vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Prämienlaufzeit kündigt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät Sparkassenkunden, sich zu wehren und den Kündigungen zu widersprechen, zum Beispiel mit diesem Musterbrief.

Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin kündigt als erste in Brandenburg Sparverträge, die das Ende ihrer vertraglich vereinbarten Prämienlaufzeit noch nicht erreicht haben. „Das Vorgehen in Ostprignitz-Ruppin ist im Vergleich zu den Kündigungen anderer Sparkassen besonders dreist“, sagt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der VZB. „Denn in den uns vorliegenden gekündigten Verträgen hat die Sparkasse laut abgedruckter Prämienstaffel die Zahlung einer Sparprämie bis zum Ablauf des 25. Laufzeitjahres versprochen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist nach unserer Rechtsauffassung eine Kündigung durch die Sparkasse ausgeschlossen.“ Sparer fühlen sich getäuscht, denn oftmals handelt es sich um ausdrücklich als langfristige Produkte beworbene Verträge, etwa für die Altersvorsorge.

Die VZB rät Betroffenen, Kündigungen zunächst zu widersprechen. Zudem empfiehlt sie, die bisherigen Zinszahlungen überprüfen zu lassen. Berechnungsergebnisse anderer Sparkassen in Brandenburg zeigen, dass diese in der Vergangenheit nicht genügend Zinsen gezahlt haben. „Vierstellige Nachzahlungsbeträge sind die Regel“, so Schaarschmidt. In anderen Bundesländern sind die Sparkassen gewillt, Nachzahlungen zu leisten. Weitere Informationen zu einer Überprüfung der Zinszahlungen durch die VZB finden Betroffene hier.

Zum Hintergrund:
Schätzungen zufolge haben allein im Land Brandenburg mindestens 50.000 Kunden von Kündigungen bedrohte Prämiensparverträge abgeschlossen. Dr. Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der VZB, sieht weiterhin die Politik in der Pflicht. „Die Sparkassen sind Anstalten öffentlichen Rechts und sollten sich auf ihre Aufgabe besinnen, das Sparen und die Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Dabei bestimmt der Verwaltungsrat die Richtlinien der Geschäftspolitik – und der besteht meist aus Landtagsabgeordneten, Mitgliedern der Kreistage, Landräten oder Bürgermeistern. Viele von ihnen haben erst vor den Kommunal- und Landtagswahlen zugesagt, für Vertragstreue und Verlässlichkeit der Sparkassen einzutreten. Jetzt ist es an ihnen, ihren Einfluss geltend zu machen“, so Brandenburgs oberster Verbraucherschützer.

Persönliche Beratung bei der VZB:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Banknoten und Münzen

Ärger mit Sparkassen: Prämiensparverträge und Zinsberechnung

Wir setzen uns für Sparerinnen und Sparer ein und bieten Beratung. Informieren Sie sich hier zu unserer Arbeit und unseren Beratungsangeboten.

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.