Kostenloses Online-Seminar "ETF-Sparen für Einsteiger:innen" am 3. April um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Rückenwind für Sparkassen-Prämiensparer

Pressemitteilung vom
Bankenaufsicht stärkt Verbraucher / Zinszahlungen jetzt überprüfen lassen

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) und tausende geprellte Sparkassen-Kundinnen und -Kunden bekommen nun Rückenwind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie fordert Banken auf, ihre Kunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen zu informieren und ihnen rechtskonforme Lösungen anzubieten. „Das ist das richtige Signal“, so die VZB. Schon lange raten die Verbraucherschützer Sparern dazu, Zinsklauseln in gekündigten Prämiensparverträgen überprüfen zu lassen. Denn viele dieser Regelungen sind unwirksam und den Verbrauchern entgehen so oft mehrere Tausend Euro an Zinsen.

Off

„Die Verbraucherzentrale Brandenburg begrüßt die öffentlichen Hinweise der Bankenaufsicht ausdrücklich, denn bisher bietet keine brandenburgische Sparkasse den Sparern freiwillig eine angemessene Lösung für die Zinsanpassung an“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Stattdessen müssen die Sparer selbst aktiv werden, wenn sie ihre Zinsen prüfen wollen.

So sollten Betroffene mit diesem Musterbrief die bisherige Zinsberechnungspraxis erfragen. „Die Antworten der Sparkassen ließen bislang zu wünschen übrig“, berichtet der Experte. So verwiesen Institute auf bankenseitig festgelegte Zinsformeln – eigene Berechnungen legten die Sparkassen gar nicht erst vor. „Die Kritik der BaFin ist daher richtungsweisend. Die Sparkassen sollten nun auf die Sparer zugehen und ihnen vertretbare Nachzahlungsangebote sowie bei noch laufenden Verträgen nachvollziehbare und angemessene Zinsänderungsmechanismen unterbreiten“, so Schaarschmidt.

Die VZB hat bislang 225 Verträge überprüft und berechnet, wie viele Zinsen die Geldinstitute aus Sicht der Verbraucherzentrale zu wenig gezahlt haben. Insgesamt kommen die Experten auf rund 1,2 Millionen Euro, das macht einen Durchschnitt von deutlich über 5.000 Euro an nachzuzahlenden Zinsen pro Vertrag. Konfrontiert mit diesen Zinsüberprüfungen zahlen erste Sparkassen fehlende Zinsen teilweise nach.

Wer seine Zinszahlungen durch die VZB überprüfen lassen möchte, findet weiterführende Infos hier.

Die Sparkasse Märkisch-Oderland war das erste Institut, das Prämiensparverträge in Brandenburg 2018 kündigte. Die VZB ist der Ansicht, dass die in diesen Verträgen verwendeten Zinsänderungsklauseln intransparent und damit unwirksam sind und mahnte ab. Eine Unterlassungserklärung wollte die Sparkasse Märkisch-Oderland jedoch nicht abgeben, was angesichts der aktuellen Äußerungen der BaFin stark verwundert. Die Verbraucherzentrale prüft nun, welches gerichtliche Vorgehen für die Verbraucher sinnvoll ist.

Zum Hintergrund:
Schätzungen zufolge haben allein im Land Brandenburg mindestens 50.000 Kunden von Kündigungen bedrohte Prämiensparverträge abgeschlossen. Dr. Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der VZB, sieht weiterhin auch die Politik in der Pflicht. „Die Sparkassen sind Anstalten öffentlichen Rechts und sollten sich auf ihre Aufgabe besinnen, das Sparen und die Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Dabei bestimmt der Verwaltungsrat die Richtlinien der Geschäftspolitik – und der besteht meist aus Landtagsabgeordneten, Mitgliedern der Kreistage, Landräten oder Bürgermeistern. Viele von ihnen haben erst vor den Kommunal- und Landtagswahlen zugesagt, für Vertragstreue und Verlässlichkeit der Sparkassen einzutreten. Jetzt ist es an ihnen, ihren Einfluss geltend zu machen“, so Brandenburgs oberster Verbraucherschützer.

Persönliche Beratung bei der VZB:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Banknoten und Münzen

Ärger mit Sparkassen: Prämiensparverträge und Zinsberechnung

Wir setzen uns für Sparerinnen und Sparer ein und bieten Beratung. Informieren Sie sich hier zu unserer Arbeit und unseren Beratungsangeboten.

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.