Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) verklagt die Sparkasse Spree-Neiße vor dem Oberlandesgericht Brandenburg, da diese zu wenig Zinsen gezahlt hat. Das besondere an der Klageform: Alle Menschen, die betroffen sind, können sich der Klage anschießen, sobald das Klageregister öffnet. Die am 15. Juli 2022 eingereichte Musterfeststellungsklage ist bereits die Zweite dieser Art der VZB — im November 2021 erhob die Verbraucherzentrale bereits eine Musterklage gegen die Sparkasse Barnim.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hat die Sparkasse Spree-Neiße ihren Kund:innen die Zinsen für die Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ über Jahre hinweg falsch berechnet. Nun soll das Oberlandesgericht feststellen, wie die Zinsen korrekt zu berechnen sind. „Wir verklagen die Sparkasse Spree-Neiße, weil sie ihren Prämienspar-Kund:innen keine angemessenen Angebote macht. Das ist ein Missstand, obwohl die Rechtsprechung seit Jahren deutlich genug ist“, sagt Erk Schaarschmidt, Jurist und Finanzexperte bei der VZB. Der Verbraucherzentrale sind verschiedenste Fälle bekannt: „Die Sparkasse hat Ansprüche von Kund:innen auf Zinsnachzahlung komplett abgewiesen“, berichtet Schaarschmidt. „Falls Nachzahlangebote erfolgten, dann häufig nur auf mehrmaligen Druck und in der Höhe nicht angemessen. So gab es Angebote an Sparer:innen von oft nur 15 oder 25 Prozent der von uns berechneten nachzuzahlenden Zinsen. Wir rufen alle betroffenen Prämiensparer:innen auf, sich an unserer Musterklage zu beteiligen, sobald das Klageregister öffnet.“
Teilnahme an der Musterklage
Die Teilnahme an der Klage ist in einigen Wochen nach Eröffnung des Klageregisters durch das Bundesamt für Justiz möglich. Dann können sich Betroffene selbst in das Register eintragen und sich so kostenfrei der Klage anschließen. Die Verbraucherzentrale trägt das Prozesskostenrisiko für die Verbraucher:innen.
Welche Voraussetzungen Kund:innen der Sparkasse Spree-Neiße erfüllen müssen, um an der Klage teilnehmen zu können, und wie die Anmeldung genau funktioniert, kann jede:r auf der Webseite der VZB nachlesen. „Wenn es im Einzelfall komplizierter sein sollte, helfen die Berater:innen der Verbraucherzentrale weiter“, ergänzt Schaarschmidt. Wer Unterstützung benötigt, kann gegen eine Gebühr von 20 Euro die Eintragung durch die VZB vornehmen lassen.
Verjährung droht auch bei weiteren Sparkassen
„Gegen die Sparkasse Spree-Neiße klagen wir auch deshalb, weil sonst die Ansprüche einer großen Anzahl an Verbraucher:innen, die die VZB um Unterstützung baten, wahrscheinlich Ende diesen Jahres verjähren würden“, erklärt Schaarschmidt.
Auch die Ansprüche aus den 2019 gekündigten Prämiensparverträgen der Sparkassen Oder-Spree, Elbe-Elster und Ostprignitz drohen dieses Jahr zu verjähren. „Wir fordern diese Sparkassen eindringlich auf, das Vertrauen in die Anstalten öffentlichen Rechts nicht endgültig zu verspielen und ihren Kund:innen akzeptable Angebote zu unterbreiten. Rühren sich die Sparkassen nicht, empfehlen wir den Betroffenen, sich noch in diesem Jahr 2022 an den kostenfreien Streitschlichter der Sparkassen zu wenden“, rät der Finanzexperte der VZB.
Alles zur Musterklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen
Alles zur Musterklage gegen die Sparkasse Barnim: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen. Die Registrierung ist noch möglich.
Alles zur Musterklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland: Musterfeststellungsklage Sparkasse Märkisch-Oderland (musterfeststellungsklagen.de). Die Registrierung ist noch möglich.
Allgemeine Informationen rund um Zinsanpassungen und Kündigungen von Prämiensparverträgen unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.