Die Sparkasse Uckermark kündigt derzeit alte unbefristete Prämiensparverträge, ohne dafür einen sachlichen Grund anzugeben. Der Bundesgerichtshof hatte jedoch geurteilt, dass ordentliche Kündigungen das Vorliegen eines sachlichen Grundes erfordern (BGH XI ZR 345/18). Die Verbraucherzentrale rät daher, der Kündigung zu widersprechen und weiter einzuzahlen. Dazu stellt sie einen Musterbrief bereit.
Nun hat nach vielen Brandenburger Sparkassen auch die Sparkasse Uckermark begonnen, langjährige Sparverträge zu kündigen. Nach Kenntnis der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erhalten Kunden seit Juli 2020 Kündigungsschreiben über unbefristete Prämiensparverträge. In den Schreiben gibt die Sparkasse keinen sachlichen Grund an. Sie sagt lediglich, der Vertrag sei „von beiden Seiten erfüllt“. Das müssen Betroffene nicht hinnehmen. „Nach unserer Rechtsauffassung ist die Kündigung unwirksam“, betont Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB.
Erst einmal widersprechen
„Wir raten, zunächst der Kündigung zu widersprechen“, so der Finanzexperte. Dazu können Betroffene den Musterbrief der VZB nutzen. Den Widerspruch sollten betroffene Sparer spätestens bis zum im Schreiben genannten Kündigungstermin an die Sparkasse senden.
Überweisungen nicht einstellen
„Wer seine regelmäßigen Sparbeiträge per Überweisung einzahlt, sollte das weiter tun. Er zeigt damit, dass er vertragstreu den Vertrag fortsetzen möchte“, sagt Jurist Schaarschmidt.
Ombudsmann einschalten
Lenkt die Sparkasse nicht ein, rät die Verbraucherzentrale, den Ombudsmann der Sparkassen einzuschalten. Die Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofes stützen die Position der Sparer.
Neue Vertragskonditionen abwägen
Falls die Sparkasse im Zuge der Kündigung alternative Sparangebote gemacht hat, können die Experten der Verbraucherzentrale auch diese prüfen. „Verbraucher sollten sich die Konditionen der von der Sparkasse angebotenen alternativen Geldanlagen schriftlich geben lassen“, sagt der Jurist.
Nicht selbst kündigen
Immer wieder melden Sparer auch, dass sie von brandenburgischen Sparkassenmitarbeitern aufgefordert werden, ihre Prämiensparverträge selbst zu beenden. „Dieses 'Herausberaten' aus einem bestehenden lukrativen Vertrag sollte Verbraucher stutzig machen. Aus unserer Erfahrung sind neue Angebote für die Betroffenen selten einträglicher. Deshalb nimmt die Verbraucherzentrale dazu Beschwerden entgegen. Dies gilt für alle Brandenburger Sparkassen“, so Schaarschmidt.
Zinsen prüfen lassen
Eine zusätzliche Möglichkeit ist es, die Zinszahlungen des Prämiensparvertrages prüfen zu lassen. Denn im Zuge der massenhaften Kündigungen dieser Verträge stellte sich auch heraus, dass viele Geldinstitute jahrelang zu wenig Zinsen zahlten. Bei den der VZB vorliegenden Verträgen wurden nach Ansicht der Verbraucherschützer durchschnittlich über 5.000 Euro zu wenig Zinsen bezahlt. Konfrontiert mit diesen Zinsüberprüfungen zahlen erste Sparkassen fehlende Zinsen in Brandenburg teilweise nach.
Wer sich zu gekündigten Prämiensparverträgen beraten lassen möchte, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:
Telefonische Beratung bei der VZB:
- Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung,
- E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.