Hilfe im Förderdschungel. Energieeffizient bauen oder sanieren" am 9. Januar um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen

Kündigungen der Sparkasse Uckermark rechtswidrig

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät: jetzt widersprechen / mit Musterbrief

Die Sparkasse Uckermark kündigt derzeit alte unbefristete Prämiensparverträge, ohne dafür einen sachlichen Grund anzugeben. Der Bundesgerichtshof hatte jedoch geurteilt, dass ordentliche Kündigungen das Vorliegen eines sachlichen Grundes erfordern (BGH XI ZR 345/18). Die Verbraucherzentrale rät daher, der Kündigung zu widersprechen und weiter einzuzahlen. Dazu stellt sie einen Musterbrief bereit.

Off

Nun hat nach vielen Brandenburger Sparkassen auch die Sparkasse Uckermark begonnen, langjährige Sparverträge zu kündigen. Nach Kenntnis der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erhalten Kunden seit Juli 2020 Kündigungsschreiben über unbefristete Prämiensparverträge. In den Schreiben gibt die Sparkasse keinen sachlichen Grund an. Sie sagt lediglich, der Vertrag sei „von beiden Seiten erfüllt“. Das müssen Betroffene nicht hinnehmen. „Nach unserer Rechtsauffassung ist die Kündigung unwirksam“, betont Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB.

Erst einmal widersprechen

„Wir raten, zunächst der Kündigung zu widersprechen“, so der Finanzexperte. Dazu können Betroffene den Musterbrief der VZB nutzen. Den Widerspruch sollten betroffene Sparer spätestens bis zum im Schreiben genannten Kündigungstermin an die Sparkasse senden.

Überweisungen nicht einstellen

„Wer seine regelmäßigen Sparbeiträge per Überweisung einzahlt, sollte das weiter tun. Er zeigt damit, dass er vertragstreu den Vertrag fortsetzen möchte“, sagt Jurist Schaarschmidt.

Ombudsmann einschalten

Lenkt die Sparkasse nicht ein, rät die Verbraucherzentrale, den Ombudsmann der Sparkassen einzuschalten. Die Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofes stützen die Position der Sparer.

Neue Vertragskonditionen abwägen

Falls die Sparkasse im Zuge der Kündigung alternative Sparangebote gemacht hat, können die Experten der Verbraucherzentrale auch diese prüfen. „Verbraucher sollten sich die Konditionen der von der Sparkasse angebotenen alternativen Geldanlagen schriftlich geben lassen“, sagt der Jurist.

Nicht selbst kündigen

Immer wieder melden Sparer auch, dass sie von brandenburgischen Sparkassenmitarbeitern aufgefordert werden, ihre Prämiensparverträge selbst zu beenden. „Dieses 'Herausberaten' aus einem bestehenden lukrativen Vertrag sollte Verbraucher stutzig machen. Aus unserer Erfahrung sind neue Angebote für die Betroffenen selten einträglicher. Deshalb nimmt die Verbraucherzentrale dazu Beschwerden entgegen. Dies gilt für alle Brandenburger Sparkassen“, so Schaarschmidt.

Zinsen prüfen lassen

Eine zusätzliche Möglichkeit ist es, die Zinszahlungen des Prämiensparvertrages prüfen zu lassen. Denn im Zuge der massenhaften Kündigungen dieser Verträge stellte sich auch heraus, dass viele Geldinstitute jahrelang zu wenig Zinsen zahlten. Bei den der VZB vorliegenden Verträgen wurden nach Ansicht der Verbraucherschützer durchschnittlich über 5.000 Euro zu wenig Zinsen bezahlt. Konfrontiert mit diesen Zinsüberprüfungen zahlen erste Sparkassen fehlende Zinsen in Brandenburg teilweise nach.

Wer sich zu gekündigten Prämiensparverträgen beraten lassen möchte, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:
Telefonische Beratung bei der VZB:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Banknoten und Münzen

Ärger mit Sparkassen: Prämiensparverträge und Zinsberechnung

Wir setzen uns für Sparerinnen und Sparer ein und bieten Beratung. Informieren Sie sich hier zu unserer Arbeit und unseren Beratungsangeboten.

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.