Kostenloses Online-Seminar "ETF-Sparen für Einsteiger:innen" am 3. April um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Musterklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße – Klageregister eröffnet

Pressemitteilung vom
Betroffene können sich ab sofort eintragen
Aktenordner liegt auf dem Gerichtsbriefkasten

Musterklage gegen Sparkasse

Das Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße beim Bundesamt für Justiz ist offen. Betroffene können sich nun anschließen, indem sie ihre Daten in das Register eintragen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat diese Klage vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht erhoben und will so Prämiensparer:innen zu richtigen Zinsberechnungen verhelfen.

Off

Nun ist es so weit: Prämiensparer:innen, die sich der Musterklage anschließen und ihre Ansprüche gegen die Sparkasse Spree-Neiße sichern möchten, können sich ab jetzt beim Bundesamt für Justiz im Klageregister anmelden und so von der Klage profitieren.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hat die Sparkasse Spree-Neiße ihren Kund:innen die Zinsen für die Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ über Jahre hinweg falsch berechnet. Nun soll mit der Klage festgestellt werden, wie die Zinsen korrekt zu berechnen sind. „Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche gegen die Sparkasse Spree-Neiße anmelden. Mit der Klage wollen wir einer Vielzahl von betroffenen Kund:innen helfen, die andernfalls selbst einzeln klagen müssten“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB.

Welche Voraussetzungen Kund:innen der Sparkasse Spree-Neiße erfüllen müssen, um an der Klage teilnehmen zu können, und wie die Anmeldung genau funktioniert, kann jede:r auf der Webseite der VZB nachlesen. „Wenn es im Einzelfall komplizierter sein sollte, helfen die Berater:innen der Verbraucherzentrale kompetent weiter“, ergänzt Schaarschmidt.

Binnen zwei Monaten müssen sich mindestens 50 Betroffene in das Register eintragen, damit die Klage als Musterfeststellungsklage zulässig ist. Auch danach ist eine Anmeldung für Verbraucher:innen noch möglich, jedoch nur bis zum Tag vor dem ersten Gerichtstermin. Ein Datum hierfür steht derzeit noch nicht fest.

Die Klage war am 15. Juli 2022 als dritte Musterfeststellungsklage gegen Sparkassen im Land Brandenburg erhoben worden.

Direkt zur Eintragung in das Klageregister: BfJ - Klageregister (bundesjustizamt.de)

Alles zur Musterklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen

Informationen rund um Zinsanpassungen und Kündigungen von Prämiensparverträgen unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen 

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.