Erstmals im Land Brandenburg haben Kunden einer Sparkasse Kündigungsschreiben über geschlossene Prämiensparverträge erhalten. Aber Sparer fühlen sich getäuscht, wenn langfristige Verträge etwa für die Altersvorsorge einfach gekündigt werden. Die Verbraucherzentrale erachtet dieses Vorgehen als nicht rechtens. Deshalb hat sie nun die anderen Sparkassen im Land zu ihren Plänen befragt: Nur eine Sparkasse antwortet konkret auf die gestellten Fragen.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat die Sparkassen im Land unter anderem gefragt, wie hoch jeweils der Bestand an Verträgen „Prämiensparen flexibel“ bzw. „Bonussparvertrag“ ist und welche Laufzeiten mit diesen vereinbart wurden. Insbesondere wollte die VZB wissen, ob die jeweiligen Sparkassen Vertragsgarantien aussprechen oder zumindest bis Ende nächsten Jahres keine Kündigungen dieser Verträge planen.
Von elf Sparkassen in Brandenburg geben nur drei eine positive Perspektive
Von den nach der Kündigungswelle der Sparkasse Märkisch-Oderland von der VZB angeschriebenen anderen Sparkassen im Land wollten zwei gar nicht antworten: Prignitz und Spree-Neiße. Viele beantworten die von der VZB gestellten Fragen vage oder unvollständig: Die Sparkassen Barnim, Elbe-Elster, Mittelbrandenburg und Oder-Spree sagen lediglich, dass sie aktuell keine Kündigungen planen bzw. die Rechtsprechung weiter beobachten (Ostprignitz-Ruppin).
Die Sparkasse Uckermark äußert sich weitergehend, dass kein geschäftspolitisches Interesse an einer Kündigung bestehe. Die Sparkasse Schwedt sagt zu, keine Prämiensparverträge vor Ablauf einer Laufzeit von 25 Jahren zu kündigen. Allein die Sparkasse Niederlausitz antwortet umfassend: Bei ihren insgesamt 5.000 bis 8.000 Sparverträgen will sie bis Ende nächsten Jahres nicht kündigen und darüber hinaus Garantien für eine Laufzeit von 25 Jahren geben.
Dazu meint VZB-Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke: „Wir freuen uns, dass es positive Beispiele von Vertragstreue gibt. Die Aussprache einer rechtssicheren Garantie auch gegenüber den Sparern begleiten wir gern. Bei allen anderen Sparkassen können wir leider keine Entwarnung geben.“
Politik muss ihrer Rolle bei den Anstalten öffentlichen Rechts gerecht werden
Die Sparkassen sind Anstalten öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist unter anderem, das Sparen und die Vermögensbildung zu fördern. Dabei bestimmt der Verwaltungsrat einer jeden Sparkasse die Richtlinien der Geschäftspolitik. Ihm obliegt auch die Überwachung der Geschäftsführung. Und in den Verwaltungsräten sitzen zumeist Landtagsabgeordnete, Mitglieder der Kreistage, Landräte oder Bürgermeister. „Jetzt ist also die Politik gefragt. Sie muss ihren Einfluss geltend machen und im Sinne der Sparer bei den Sparkassen als öffentlich-rechtlichen Einrichtungen für Vertragstreue und Verlässlichkeit sorgen“, meint Brandenburgs oberster Verbraucherschützer. Dazu hat die Verbraucherzentrale bereits vor einigen Tagen den Mitgliedern aller Kreistage in Brandenburg ihre aktuelle Untersuchung „Wenn Kunde König zur Last wird“ zugesandt. Hiermit kann das Vorgehen der Akteure bundesweit nachverfolgt werden.
Verbraucherzentrale rät Bürgern, das Thema mit ihren Abgeordneten zu besprechen
Den von einer Kündigung betroffenen Verbrauchern rät die Verbraucherzentrale zum Widerspruch; dazu hält sie auch einen Musterbrief bereit. Für den Rest empfiehlt Rumpke, abzuwarten und: „Fragen Sie Abgeordnete, Landräte oder Bürgermeister, wie diese sich hier einsetzen, ob und mit welchem Ergebnis das Thema schon einmal in den Gremien behandelt wurde.“ Und zuletzt rät die Verbraucherzentrale: Wer mit dem Geschäftsgebaren seiner Bank nicht zufrieden ist, der sollte einfach einen Wechsel zu einem anderen Institut planen.
Zum Hintergrund:
Seit Juni erhalten – erstmals in Brandenburg – Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland Kündigungsschreiben über in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge. In den Schreiben beruft sich die Sparkasse auf die anhaltende Niedrigzinsphase. Aber nach Ansicht der VZB müssen auch Sparkassen ihre Seite des Vertrages erfüllen; und wenn sie falsch kalkuliert haben, dann ist das Unternehmerrisiko. Bislang gibt es zu solchen Kündigungen allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, auf die sich Verbraucher berufen könnten.
Mehr dazu:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/27695
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/30023
Basis der Befragung:
Vor diesem Hintergrund hat die Verbraucherzentrale Brandenburg den Vorstandsvorsitzenden aller anderen zehn Sparkassen in Brandenburg mit Datum vom 25.9.2018 einen einfachen Fragebogen übermittelt und um ausgefüllte Rücksendung bis 12.10.2018 gebeten. Der postalische Zugang wurde durch die VZB nachverfolgt und auf Nachfrage jeweils telefonisch bestätigt von den Sparkassen: Barnim, Elbe-Elster, Mittelbrandenburg, Niederlausitz, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Schwedt, Spree-Neiße, Uckermark. Die Fragen der VZB und die Antworten der Sparkassen finden sich hier.
Persönliche Beratung:
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Pressefoto:
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.