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Verbraucherzentrale gewinnt gegen Netto Marken-Discount

Pressemitteilung vom
Supermarkt darf auf Schweinefleischverpackung mit niedrigster Haltungsstufe kein Freilandidyll zeigen
Schweine-Minutensteaks Netto Marken-Discount Klage-Erfolg der VZ Brandenburg 2019/2020

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat vor Gericht einen Erfolg gegen den Netto Marken-Discount wegen irreführender Kennzeichnung erzielt. Die Supermarktkette hatte ein Foto von Schweinen auf grüner Wiese neben das Tierhaltungskennzeichen mit der niedrigsten Stufe 1 gedruckt, das für Stallhaltung steht. Nachdem die Verbraucherzentrale den Händler für diese Praxis abgemahnt hatte, verschwand das Tierhaltungskennzeichen - nicht aber das Foto der Schweine in Freilandidylle. Nach dem Urteil muss Netto die irreführende Abbildung nun entfernen.

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„Mit diesem Urteil unterbindet das Landgericht die Verbrauchertäuschung durch Netto“, erklärt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Das Gericht stellt klar, dass Abbildungen auf Verpackungen keinen falschen Eindruck erwecken und die Haltungsform damit beschönigen dürfen“, so die Juristin. Marketingtricks mit Schweinen auf der grünen Wiese, die Verbraucher dazu bringen sollen, im Supermarkt zu Produkten aus einer vermeintlich besseren Tierhaltung zu greifen, sind so nicht mehr möglich.

Laut dem zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth verleite „die Abbildung der Schweine im Freiland […] einen normal verständigen Verbraucher zu der Annahme, die verarbeiteten Tiere hätten zumindest zeitweise Zugang zu einem Außengehege erhalten.“ Die Stufe 1, die für konventionelle Stallhaltung steht, entspricht allerdings lediglich dem gesetzlichen Mindeststandard, der den Tieren keinen Auslauf ins Freie und nur ein begrenztes Platzangebot bietet.

 

Schweine-Minutensteaks Netto Marken-Discount Klage-Erfolg VZ Brandenburg 2019/2020
Bildunterschrift: Die Supermarktkette Netto Marken-Discount hat auf ihre Schweinefleischverpackungen ein Foto von Schweinen auf grüner Wiese neben das Tierhaltungskennzeichen mit der niedrigsten Stufe 1 gedruckt, das für konventionelle Stallhaltung steht. Das ist Verbrauchertäuschung, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth nun, nachdem die Verbraucherzentrale Brandenburg geklagt hatte. (c) VZB



Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherbera-tung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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