Kostenloses Online-Seminar „Selbstbestimmt in die Zukunft - Altersvorsorge für Frauen" am 6. März um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Gemeinsam smart lernen. Materialien für die digitale Grundbildung.

Laden Sie hier die Materialsammlung "Gemeinsam smart lernen" zum Thema Internet und digitale Medien herunter.
 Smart Surfen Modul 2 Online Einkaufen

Zielgruppen: gering literalisierte Erwachsene, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Geflüchtete und Neuzugewanderte sowie alle Interessierte, die sich spielerisch dem Wortschatz der digitalen Welt nähern wollen

Themengebiet: Internet und digitale Medien, insbesondere Einkaufen und Kommunikation im Netz, Datenschutz und soziale Medien

Sprachniveau: Alpha Level 1-4

Einsatzmöglichkeiten: Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse, Lerncafés, Peer-to-Peer-Learning, PC- und Smartphone-Kurse uvm.

 

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Eine Gruppe von Menschen informiert sich zu digitalen Themen wie Einkaufen im Netz oder Verschlüsselung von Daten

Smart Surfen – Mehr Teilhabe durch digitalen Verbraucherschutz

Unser Bildungsangebot zum Thema Internet und digitale Medien. 

gefördert durch:
Logo des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.