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Mein Kind wird 18: Was ändert sich bei Mitgliedschaften und Beiträgen?

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Die Mitgliedschaft im Fitnessstudio, der Account für den Streaming-Dienst oder der Handyvertrag: Was passiert bei Volljährigkeit mit bestehenden Verträgen, Accounts und Mitgliedschaften, die bisher über die Eltern liefen?
ein Vertrag wird unterchrieben

Das Wichtigste in Kürze:

  • Überprüfen Sie, welche Verträge und Mitgliedschaften bereits vor dem 18. Geburtstag für Ihr Kind bestanden.
  • Diese bestehenden Verträge können Sie entweder auf Ihr volljähriges Kind überschreiben lassen oder Sie prüfen, ob ein kostengünstigerer Familien-Vertrag möglich und sinnvoll ist.
  • Mit Beginn der Volljährigkeit kann Ihr Kind aber auch eigene Verträge abschließen und sich eigene kostenpflichtige Zugänge anlegen.
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Bestehende Verträge überprüfen

Viele bestehende Verträge und Accounts können mit Beginn der Volljährigkeit angepasst und auf Ihr Kind überschrieben werden. Bei einigen Verträgen - wie etwa Mitgliedschaften in Sportvereinen und Fitnessstudios, Bus- und Bahntickets oder Mobilfunkverträgen mit Familientarifen ‑ muss nur der Schüler- oder Ausbildungsstatus belegt werden und Ihr Kind erhält weiterhin Vergünstigungen. Prüfen Sie, was möglich ist.

Mobilfunkvertrag auf den Nachwuchs umschreiben lassen

Abgeschlossene Mobilfunk-Familientarife erhöhen sich in einigen Fällen automatisch, sobald Ihr Kind 18 Jahre alt wird. Es kann jedoch ein Vertragsinhaber-Wechsel von einem Elternteil auf den jungen Erwachsenen durchgeführt werden. Alternativ kann Ihr volljähriges Kind aber auch einen eigenen Vertrag für sein Handy abschließen. Eine Rufnummermitnahme ist unkompliziert möglich. 

Gerade junge Menschen werden von Telekommunikationsanbietern mit günstigen Mobilfunkverträgen gelockt. Hier sollten Sie jedoch genau auf die Tarifbedingungen und Laufzeiten achten! Das erste Jahr ist beispielsweise oft günstiger als die folgenden. Prepaidkarten können eine günstigere und flexiblere Variante sein. Hier erklären wir, wie Sie verschiedene Angebote für Telefon und Internet am besten miteinander vergleichen können.

Planen Sie einen Anbieterwechsel, sollten Sie hierbei einige Punkte beachten, die wir hier in einem separaten Beitrag aufgeführt haben.

Bekommt Ihr Kind eine neue Handynummer, sollten es diese auch bei WhatsApp ändern. Andernfalls könnten Gespräche, Kontakte und Dateien in fremde Hände geraten. Wie das genau funktioniert, erläutern wir in diesem eigenen Beitrag

Eigenen Online-Shopping Zugang anlegen

Minderjährige dürfen ohne die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter keine Kaufverträge im Internet abschließen. Das ändert sich, wenn Ihr Kind 18 Jahre alt wird: Nun kann es sich eigene Zugänge anlegen. 

Für das Online-Shopping gelten die üblichen Tipps und Regeln, die wir hier für Sie zusammengestellt haben. 

Gemeinsamen Familien-Account für Streaming-Dienste nutzen

Voraussetzung für die kostengünstigeren Familien-Accounts der Streaming-Dienste für Musik, TV und Filme sind je nach Anbieter entweder 

  • verwandtschaftliche Verhältnisse oder 
  • die gleiche Adresse der Nutzer. 

Hier lohnt sich ein Blick in die AGBs des jeweiligen Anbieters. 

Grundsätzlich ist Ihr Kind mit 18 Jahren voll geschäftsfähig und kann damit auch selbst kostenpflichtige Streaming-Dienste abonnieren. Beachten Sie aber: Für Studenten oder Auszubildende gibt es häufig Preisnachlässe. Kostenlose Testversionen helfen zudem, zunächst einen Einblick zu erhalten - so kaufen Sie nicht die Katze im Sack. 

Die vergleichsweise kurzen Kündigungsfristen bei Streaming-Diensten von meist 1 Monat ermöglichen eine schnelle Vertragsbeendigung. Vorsicht ist hier jedoch bei vermeintlich kostenlosen Probe-Abos - vor allem von Kinofilm-Streaming-Seiten geboten. Diese locken Nutzer in Abofallen mit hohen Gebühren. Eine gute Übersicht, wie Sie Ärger mit Downloads und Streaming-Diensten vermeiden, finden Sie hier. 

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Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
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Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
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Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.