Wie ist die Rechtslage bei Haustürgeschäften?
Haben Sie doch einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen, ist der Vertrag zwar wirksam. Sie können ihn aber in aller Regel widerrufen. Durch einen Widerruf sind Sie nicht mehr an den Vertrag gebunden. Dafür haben Sie grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit.
Haben Sie allerdings ein Produkt gekauft, so beginnt die Frist erst zu laufen, wenn die Ware geliefert wurde. Wurden Sie über Ihr Recht zum Widerruf nicht informiert, haben Sie sogar 12 Monate und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
Sie müssen den Widerruf gegenüber dem Vertragspartner erklären. Schreiben Sie also am besten einen Brief oder eine E-Mail an die Firma, von der Sie die Ware oder Dienstleistung bekommen sollen. Aus Beweisgründen empfehlen die Verbraucherzentralen den Versand als Einschreiben. Schreiben Sie, dass Sie den Vertrag widerrufen. Nicht ausreichend ist es, die Ware einfach zurückzusenden. Warum Sie den Vertrag widerrufen, müssen Sie aber nicht begründen.