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Kündigungsbutton & Co. – Mehr Schutz bei langfristigen Verträgen

Hast du Angst vor langfristigen Verträgen? Bist du unsicher, was die Kündigungsfristen angeht? Mehrjährige Verträge, die sich automatisch verlängern, sind oft nicht günstig. Deshalb wurden am 1. März 2022 Regelungen für fairere Verbraucherverträge eingeführt. Diese sollen es Verbrauchern ermöglichen, schneller aus überlangen Verträgen auszusteigen.
Kündigung im Internet
On

Kündigungsbutton

Seit Juli 2022 sind Unternehmen verpflichtet, auf ihren Webseiten einen Kündigungsbutton anzubieten, um Verbrauchern die Online-Kündigung von Verträgen, die online abgeschlossen werden können (zum Beispiel über Telefon- und Internet, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Gas- und Stromlieferung), zu erleichtern. Der Button muss leicht zugänglich, verständlich und klar beschriftet sein:

Einfache Auffindbarkeit: Der Kündigungsbutton muss ohne Umwege erreichbar sein, etwa mit der Beschriftung „Verträge hier kündigen“.

Direkter Kündigungsprozess: Nach dem Klick auf den Button muss eine Bestätigungsseite erscheinen, auf der alle relevanten Vertragsinformationen eingetragen werden können. Die Schaltfläche zum Bestätigen der Kündigung muss eindeutig und präzise beschriftet sein, etwa mit „jetzt kündigen“  oder „Vertrag kündigen“. Nicht ausreichend sind z.B. Formulierungen, wie „senden“ oder „abschicken“.

Kündigungsbestätigung: Nach der Kündigung müssen Sie eine elektronische Bestätigung erhalten.

Trotz der klaren gesetzlichen Regelungen setzen viele Anbieter diese Vorgaben leider nicht korrekt um. In solchen Fällen bist du als Verbraucher gut positioniert: Wenn der Kündigungsbutton fehlt oder unzulässig gestaltet ist, kannst du den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.

Achtung: Der Kündigungsbutton gilt nicht in Bezug auf Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, oder für Verträge über Finanzdienstleistungen (z.B. Darlehensverträge, Ratenlieferungsverträge). Unter Finanzdienstleistungen fallen auch Versicherungen. Hier gelten andere Kündigungsregeln.

Schluss mit überlangen Vertragsverhältnissen

Viele Anbieter versuchen, Kunden durch automatische Vertragsverlängerungen an sich zu binden. Verbraucher sind sich oft nicht bewusst, dass beispielsweise ein für zwei Jahre geschlossener Vertrag weiterhin gilt, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Solche Vertragsverlängerungsklauseln sind oft in den AGB versteckt. Nach aktueller Rechtslage dürfen Verträge, die sich auf unbestimmte Zeit automatisch verlängern, nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat haben.

Schluss mit überlangen Kündigungsfristen

Kennst du das Problem, dass du einen Vertrag kündigen wolltest, aber zu spät dran warst, obwohl noch über zwei Monate bis zum Vertragsende übrig waren? Seit März 2022 kannst du Verträge mit einer Frist von maximal einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.

Beratung in Brandenburg

Die Verbraucherzentrale hilft dir auch gern mit einer persönlichen Beratung

Hier können Sie Ihren persönlichen Beratungstermin buchen. Die Beratungen sind in der Regel kostenpflichtig. Die aktuellen Preise der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. finden Sie hier. Bei Übersetzungsbedarf können Sie den kostenlosen Dolmetscherservice in Anspruch nehmen.

In Brandenburg bieten wir seit 2019 in ausgewählten Kommunen regelmäßig Beratung per Video-Chat in den sogenannten Digimobilen an. Es sind Beratungsbusse, die monatlich ca. 30 Stationen in ganz Brandenburg anfahren und Verbraucher:innen per Video-Chat mit Berater:innen verbinden.

Gern können Sie uns auch mit einer Spende unterstützen.

Vektorgrafik mit menschlichen Figuren und digitalen Endgeräten - Digitale Welt

Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch

Hier finden Sie weitere Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch.

Förderhinweis BMUV

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.