Der am 25. November 2020 durchgeführte Runde Tisch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen ist fehlgeschlagen. Ziel der Zusammenkunft war es, bundesweit die Sparkassen zu bewegen, ihre Kundschaft über die verwendeten unwirksamen Zinsanpassungsklauseln zu informieren und Lösungen anzubieten. Diese schon zum Jahresanfang ausgesprochene Erwartung der BaFin lehnte der Deutsche Sparkassenverband ab. Fazit der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB): „Auf die Einsicht der Sparkassen, die jahrelang unserer Ansicht nach rechtswidrige Zinsklauseln genutzt haben, ist nach dem Scheitern der Runde nicht zu hoffen. Wir empfehlen Kund:innen, selbst aktiv zu werden. Beispielsweise können sich Prämiensparer:innen der Sparkasse Barnim unserer geplanten Musterklage anschließen.“
Sparkassenverband lässt Runden Tisch platzen
„Auch eindringliche Worte anderer Fachexperten am Runden Tisch – unter anderem aus dem Kreis des Bundesfinanz- sowie des Bundesjustizministeriums – konnten die Vertreter des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes nicht bewegen, auf ihre Kundinnen und Kunden zuzugehen“, berichtet Christian Rumpke, Chef der VZB, der am Runden Tisch persönlich teilnahm. Er ergänzt: „Es ist nicht zu fassen, wie stoisch öffentlich-rechtliche Institute jahrelang Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes missachten und damit Sparerinnen und Sparer benachteiligen.“ Schon im Februar 2020 forderte die BaFin in ihrem Journal auf, dass die Sparkassen auf ihre Prämiensparer zugehen und einvernehmliche Lösungen herbeiführen sollen. Passiert ist seitdem jedoch wenig.
4.600 Euro pro Sparvertrag zu wenig gezahlt
Auch in Brandenburg ist das Problem massiv. In den rund 430 Verträgen, die der VZB zur Berechnung vorlagen, kamen die Verbraucherschützer auf durchschnittlich 4.600 Euro, die Sparkassen ihren Kunden zu wenig gezahlt haben.
Die VZB wird daher weiter für die Brandenburger Sparer kämpfen. So ist gegen die Sparkasse Barnim eine Musterfeststellungsklage in Planung. „Wer seine Sparzinsen der Sparkasse Barnim nicht schenken will, sollte sich bei uns melden“, so Rumpke. Informationen zur geplanten Musterfeststellungsklage und zur Berechnung der zu wenig gezahlten Zinsen sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale Brandenburg zu finden.
Die BaFin hat nach dem Scheitern des Runden Tischs angekündigt, die Institute mittels eines Verwaltungsakts zumindest zur ordnungsgemäßen Information ihrer Kunden bewegen zu wollen.
Beratung der Verbraucherzentrale
Wer sich zur Zinsanpassung seines Prämiensparvertrages beraten lassen möchte oder Fragen zur geplanten Musterklage hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:
Telefonische Beratung bei der VZB:
- Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung,
- E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.