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Pressemitteilungen zur Kündigung von Sparverträgen

Stand:
Hier finden Sie alle Presseveröffentlichungen der Verbraucherzentrale Brandenburg zum Thema.
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Bundesgerichtshof zeigt Richtung bei Zinsberechnung durch Sparkassen auf (09.07.2024)


Gemeinwohl vor Gewinn: Forderung nach Neuausrichtung der Sparkassen (13.06.2024)


Verbraucherzentrale Brandenburg zieht für faire Zinsen vor Bundesgerichtshof  (28.05.2024)


Letzte Möglichkeit zur Teilnahme - Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Spree-Neiße (21.09.2023)


Musterklage gegen Sparkasse Barnim - Erster Gerichtstermin (14.12.2022)


Prämiensparverträge - Verjährung droht (27.10.2022)


Musterklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße - Klageregister eröffnet (20.10.2022)


Kündigungswelle bei der Sparkasse Niederlausitz (29.07.2022)


Zu wenig Zinsen — Verbraucherzentrale klagt gegen Sparkasse Spree-Neiße (20.07.2022)


Verbraucherzentrale erhebt erste Musterfeststellungsklage in Brandenburg (10.11.2021)


Sparkasse Elbe-Elster kündigt Sparverträge (23.04.2021)


Sparkassenkund:innen werden aus guten Verträgen herausberaten (01.03.2021)


Sparkassenverband blockt bei Zinsanpassung - Runder Tisch der Finanzaufsicht gescheitert (02.12.2020)


Verbraucherzentrale plant Musterklage gegen Sparkasse Barnim (10.11.2020)


Verbraucherzentrale verklagt Sparkassenverband auf Akteneinsicht (02.09.2020)


Kündigungen der Sparkasse Uckermark rechtswidrig (11.08.2020)


Verbraucherzentrale rät: Zinsen jetzt berechnen lassen (19.06.2020)


Rückenwind für Sparkassen-Prämiensparer (05.03.2020)


Sparkasse Ostprignitz-Ruppin kündigt Sparverträge noch vor Ablauf der Prämienlaufzeit (22.11.2019)


Kündigung von Sparverträgen bei weiterer Brandenburger Sparkasse (09.09.2019)


Wegen undurchsichtiger Zinsanpassungsklausel. Verbraucherzentrale mahnt Sparkasse ab (12.06.2019)


Welche Parteien sich für die Sicherung von Prämiensparverträgen einsetzen (14.05.2019)


Verbraucherzentrale verklagt Sparkasse (25.03.2019)


Unbefristete Sparverträge können nicht auslaufen (07.03.2019)


VZB beschwert sich bei Landesdatenschutzbeauftragter über Sparkasse (18.02.2019)


Verbraucherzentrale mahnt erneut eine Sparkasse ab (19.12.2018)


Verbraucherzentrale mahnt Sparkasse ab (08.11.2018)


Kaum Entwarnung für Prämiensparer (17.10.2018)


Jetzt Sparkassenkündigung widersprechen (20.09.2018)


Sparkasse Märkisch-Oderland kündigt Sparverträge (04.07.2018)

Banknoten und Münzen

Ärger mit Sparkassen: Prämiensparverträge und Zinsberechnung

Wir setzen uns für Sparerinnen und Sparer ein und bieten Beratung. Informieren Sie sich hier zu unserer Arbeit und unseren Beratungsangeboten.

Pressebild

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale Brandenburg

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.